In der Strafsache gegen Bernd Höcke

Wieder einmal steht Bernd Höcke im Mittelpunkt eines Strafverfahrens. Gegen den Chef der blaubraunen AfD werden erneut schwere Vorwürfe erhoben. Sie gehen zurück auf die wiederholte Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“, der zentralen Losung der SA, der Sturmabteilung, einer paramilitärischen Schlägertruppe der NSDAP.

Der erste Teil dieses Spruches, ausgesprochen von ihm während einer Rede, führte bereits zu einer (noch nicht rechtskräftigen) Geldstrafe. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Halle an der Saale verurteilte den AfD-Funktionär wegen des öffentlichen Verwendens einer verbotenen Naziparole zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen.

Für den nun anstehenden zweiten Prozess hat das Landgericht Halle Verhandlungstermine für den 24. und 26. Juni angesetzt.

Es geht um denselben Vorwurf. Allein wegen der Wiederholung der auch von Hitler und Goebbels verwendeten Formulierung kann und wird die Strafe voraussichtlich höher ausfallen. Angesichts seiner (zu erwartenden) einschlägigen Vorstrafe besteht die berechtigte Hoffnung, dass es diesmal nicht bei einer Geldstrafe bleibt.

Viele Beobachter und Kritiker der AfD würden eine solche Entwicklung begrüßen, zumal Höcke mit seinen Zitaten immer wieder versucht, die Grenzen des Sagbaren in Richtung Kloake zu verschieben.

Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wäre ein Mittel, dies zumindest bis zum Ablauf der Bewährungszeit zu verhindern.

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Langeweile bei der RAK

Die Leute bei unserer berufsständische Körperschaft öffentlichen Rechts, also bei der Rechtsanwaltskammer Berlin, haben Langeweile. Und sie vertreten die Ansicht, dass auch die Mitglieder dieser Organisation nichts Besseres zu tun haben, als sich um die Verwaltung ihrer Mitgliedschaft zu kümmern. Deswegen hauen sie einfach mal per beA einen unangespassten Textbaustein raus.

Damit können sie sicherstellen, dass sich daraufhin tausende Kollegen durch ihre Unterlagen wühlen. Denn die Kollegen prüfen dann, ob sie nachweisen können, den Fortbildungsnachweis für das Jahr 2023 an die gelangweilten Leute der Rechtsanwaltskammer Berlin geschickt zu haben.

Um den Leuten bei dieser RAK dabei zu helfen, ihre Langeweile zu vertreiben, habe ich ihnen meine Fortbildungsnachweise noch einmal – diesmal gegen Empfangsbekenntnis – zugesandt.

Vielleicht erbarmen sich noch weitere Kollegen und schicken ihre Fortbildungsnachweise zu Unterhaltungszwecken auch noch einmal an die Kammer.

Ich hatte tatsächlich heute noch etwas freie Zeit und das Wetter war auch nicht zum Spazierengehen geeignet. Deswegen habe ich dann auch noch diesen kleinen Blogbeitrag geschrieben.