Die Behauptung, Dienstaufsichtsbeschwerden nützen nichts, ist widerlegt. Im Gegenteil, sie bringen ordentlich Schwung in die lahme Juristenbude.

Anweisung des OStA an die Geschäftsstelle:/
1. „Die Verteidigungsanzeige des RA vom 25.06.2025 befindet sich nicht in den Akten – bitte elektronischen Zugang prüfen.“
Da hat jemand wohl vergessen, den beA-Posteingang auszudrucken.
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2. „ln MESTA erfassen, dass die Beschuldigte R* weiblichen Geschlechts ist.“
Beim Vornamen „Marie-Luise“ kann man heute ja auch nicht mehr sicher sein, dass nicht doch ein Mann so einen Namen trägt.
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3. „Vermerk: Da der Sachbearbeiter beim LKA urlaubsbedingt nicht erreicht werden konnte, habe ich heute mit der stellvertrenden Leiterin telefonisch vereinbart, dass sie die Sachakten schnellstmöglich an die Staatsanwaltschaft übersenden
wird. Auf die besondere Eilbedürftigkeit (AE-Gesuche) habe ich hierbei hingewiesen.“
Dem war der Textbaustein #AE-Sofort!, zusammen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorausgegangen.
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4. “ Verfügung: AE n.A. durch Übersendung von 1 Bd. Sachakten nebst 2 Sonderheften für 3 x 24 Stunden gegen Gebühr an RA – mit Zusatz (in Fettdruck):
Es wird hier einstweilen davon ausgegangen, dass sich Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 05.08.2025 infolge der Gewährung der Akteneinsicht erledigt hat.“
Von wegen „Formlos-Fristlos-Fruchtlos“: Dienstaufsichtsbeschwerde rules!
Diese Justiz (in diesem Fall einmal nicht die Berliner) ist eine einzige Mängelverwaltung; ich kann es bei besten Willen nicht nachvollziehen, wie sich das jemand antun kann, der sich durch das elende Studium, das erniedrigende Referendariat und die zwei krankmachende Staatsexamen gequält hat.
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