Die Teilnahme an nicht genehmigten oder gar verbotenen Demonstrationen und sogenannten Spaziergängen wird sich nicht jeder leisten können. Jedenfalls in München nicht.
„Nach Polizeiangaben wurden rund 700 Ordnungswidrigkeitsanzeigen erstellt sowie Strafanzeigen gegen zwei Personen, die eine »verantwortliche Rolle« gespielt hätten.“
Der Spiegel berichtete am 30.12.2021 über das Vorgehen der Münchener Polizei, die den provokativen Überschreitungen der deutlichen Grenzen des Versammlungsrechts mit Konsequenz begegnet.
Wie dem Spiegelartikel weiter zu entnehmen ist, soll sich diese Konsequenz im späteren Bußgeldfahren fortsetzen. Akte anlegen, Anhörung rausschicken und dann den Bußgeldbescheid hinterherschicken, kündigt das Kreisverwaltungsreferat an.
„Am Ende werde die jeweilige Bußgeldhöhe festgelegt – möglich sind bis zu 3000 Euro.„
Es ist damit zu rechnen, dass viele dieser Bußgeldbescheide mit Einsprüchen angegriffen werden. Dann können die Spaziergänger vor den Strafrichtern des Amtsgerichts München weiter demonstrieren.
Vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen, die ich mit Münchener Richtern gemacht habe, wird den meisten der Demonstranten die Freude an der Wiederholung dieser Ausflüge ausgehen. Zumindest aber die finanziellen Mittel für die Folgen.
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Bild von Karsten Paulick auf Pixabay
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