Der LTO-Newsletter ist meine Lektüre zum Frühstück. Die Presseschau um halb acht liefert mir einen ersten Überblick über die Themen, die die Juristen-Welt beschäftigen. Sie ist Unterhaltung, Fortbildung und auch Anregung für eigene Texte, wie zum Beispiel zu diesem Blogbeitrag.
Hinter dieser Mitteilung vermutete ich einen Aufhänger für einen Beitrag über Verjährungsfristen und den Haftgrund nach § 112 Abs. 3 StPO:
Ich habe meine Hemmschwelle überwunden und dann auf den Link geklickt, um zu dem zu erwarternden „BILD-Irrsinn“ zu kommen.
Statt mich nun direkt zu dem Artikel vom Brekenkamp und Engelberg zu leiten, schicken mich die Macher des LTO-Newsletter in den tiefen Morast des Boulevards:
Es wäre nun an mir gewesen, in diesem Unrat nach dem Bericht über die Entscheidung des LG Dortmund zu wühlen. Dafür war mir aber der Caffè zu schade, den ich dann nicht mehr hätte genießen können. Ich habe verärgert abgebrochen.
Statt den Blogbeitrag über die Haftverschonung schreibe ich nun diesen Beitrag, mit dem ich mich direkt an die Journalisten von LTO richte.
Also, liebe Freunde, wenn ihr schon das Organ der Niedertracht zitiert, dann doch bitte gezielt. Erspart Euren (sic!) Lesern das grauselige Erlebnis einer Suche durch diese fürchterlichen Überschriften.
Wünschenswert wäre allerdings, Ihr verzichtet – entsprechend Eures eigenen Anspruchs auf Qualität – vollständig auf Zitate der BILD. Die Gründe dafür sind hinlänglich bekannt: