Ehrliche Anteilnahme stünde unseren Regierenden besser zu Gesicht als Populismus
Kategorie: Gesetze
Selbstbefriedigendes Klagen
Geht es den Beschwerdeführern nur um Befriedigung ihres jeweils eigenen Egos, statt um die Beseitigung der Bundesnotbremse?
Nicht nochmal
Schon die alten Griechen wussten: Ne bis in idem – nicht zweimal in derselben Sache. Für den, der es ausführlicher mag: Bis de eadem re ne sit actio – zweimal sei in derselben Sache keine Gerichtsverhandlung.