Die KI ist kein Ersatz für ein Jurastudium und 3 Jahrzehnte Berufserfahrung. Ich habe keine Befürchtung, dass Strafverteidiger irgendwann mal überflüssig und durch Roboter ersetzt werden.
Eine überschaubare Frage, auf die eine einfache (!) Antwort durch schlichtes Lesen einer einzeiligen Vorschrift (die man via konventioneller Google-Suche findet) gegeben werden kann, zeigt die Grenzen der Leistungsfähigkeit von Perplexity auf.
Ich wurde auf BlueSky gefragt, ob der Justizminister die Staatsanwaltschaft anweisen kann, die Anklage gegen Ex-Maut-Minister Andreas Scheuer zurückzunehmen, um die Sache per ordre de mufti zu beerdigen.
Die einfache Antwort: Wenn das Gericht die Anklage zugelassen hat, ist eine Rücknahme ausgeschlossen, § 156 StPO. Basta!
Die Frage habe ich aber mal weiter gegeben an Perplexity. Nachfolgend nun der sich daraus ergebende Chat:
crh:
- Wann kann die Staatsanwaltschaft die Anklage wieder zurücknehmen und unter welchen Voraussetzungen? Kann das Gericht das verhindern?
Perplexity
- Die Staatsanwaltschaft kann eine Anklage grundsätzlich jederzeit vor der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Gericht zurücknehmen. Dies ist in § 170 Absatz 3 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Die Voraussetzungen und Details sind wie folgt:
- Zeitpunkt der Rücknahme: Die Anklage kann bis zum Beginn der letzten mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden.
- Voraussetzungen: Die Rücknahme ist zulässig, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt (§ 170 Abs. 3 StPO). Das kann sein, wenn z.B. kein hinreichender Tatverdacht mehr besteht, der Beschuldigte eine Wiedergutmachung geleistet hat oder andere strafrechtliche bzw. gesellschaftliche Interessen dies rechtfertigen.
- Folgen der Rücknahme: Die Strafverfolgung wird eingestellt, das Verfahren wird nicht weitergeführt.
- Kann das Gericht die Rücknahme verhindern? Das Gericht kann die Rücknahme der Anklage nicht verhindern, wenn die Staatsanwaltschaft zurücknehmen will. Es handelt sich um eine einseitige Erklärung der Staatsanwaltschaft. Das Gericht ist bei Anklagerücknahmen gebunden.
- Ausnahmesituationen bestehen nur dann, wenn bereits ein Urteil verkündet wurde oder die entscheidende mündliche Verhandlung bereits begonnen hat. Nach Beginn der letzten mündlichen Verhandlung kann die Rücknahme nur noch mit Zustimmung des Gerichts erfolgen (§ 170 Abs. 4 StPO).
- Zusammengefasst: Die Staatsanwaltschaft kann vor der letzten mündlichen Verhandlung uneingeschränkt die Anklage zurücknehmen, das Gericht kann dies grundsätzlich nicht verhindern. Nach Beginn dieser Verhandlung kann die Rücknahme nur mit Gerichtszustimmung erfolgen.
crh:
- Alter, geht’s noch?? § 170 StPO hat genau zwei Absätze!! Willst Du mich verarschen?
Perplexity:
- Entschuldigen Sie bitte den Fehler. Sie haben recht, § 170 StPO umfasst tatsächlich nur zwei Absätze. Ich erläutere die korrekten gesetzlichen Regelungen zur Rücknahme der Anklage:
- Gemäß § 170 Absatz 2 StPO kann die Staatsanwaltschaft eine Anklage zurücknehmen, solange das Gericht noch nicht mit der Hauptverhandlung begonnen hat. Die Rücknahme bedarf keiner Zustimmung des Gerichts und ist grundsätzlich möglich, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.
- Hat die Hauptverhandlung bereits begonnen, ist eine Rücknahme der Anklage nur mit Zustimmung des Gerichts möglich.
- Das Gericht kann also nach Beginn der Hauptverhandlung die Rücknahme ablehnen, insbesondere wenn berechtigte Interessen des Beschuldigten oder der Nebenklage entgegenstehen.
- Ich hoffe, damit ist die Frage nun korrekt und präzise beantwortet. Danke für den Hinweis!
crh:
- Hör auf, dummes Zeug zu schwätzen. Und lies den § 170 StPO, bevor Du Dich weiter zum Affen machst
Perplexity
- Sie haben vollkommen recht, ich korrigiere und präzisiere meine Antwort exakt nach § 170 Strafprozessordnung (StPO):
- § 170 Abs. 1 StPO regelt die Einstellung des Verfahrens bei nicht hinreichendem Tatverdacht.
- § 170 Abs. 2 StPO bestimmt, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage zurücknehmen kann, solange das Gericht mit der Hauptverhandlung noch nicht begonnen hat. Eine Zustimmung des Gerichts ist hierfür nicht notwendig.
- Sobald die Hauptverhandlung begonnen hat, ist eine Rücknahme der Anklage nach § 170 Abs. 3 StPO (die in der aktuellen Fassung nicht existiert) nicht ausdrücklich geregelt, aber praktisch bindet § 153 StPO (Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen), und weitere Vorschriften greifen ein.
- Das Gericht kann eine Rücknahme der Anklage nach Beginn der Hauptverhandlung nicht verhindern, da die Rücknahme ein Recht der Staatsanwaltschaft ist.
- Kurz gesagt: Die Staatsanwaltschaft kann ihre Anklage jederzeit vor Beginn der Hauptverhandlung zurücknehmen. Nach Beginn der Hauptverhandlung ist eine Rücknahme rechtlich nur noch eingeschränkt möglich. Eine „gerichtliche Verhinderung“ der Rücknahme gibt es nicht.
- Ich entschuldige mich für die vorherigen Unklarheiten und danke für Ihre Geduld.
crh:
- Falsch!! Grober Unfug, echt!
Perplexity
- Ich verstehe Ihren Unmut und entschuldige mich für die Verwirrung. Um es klar und korrekt zu machen:
- § 170 StPO hat tatsächlich nur zwei Absätze:
- Absatz 1 beschreibt die Einstellung des Verfahrens bei nicht hinreichendem Tatverdacht.
- Absatz 2 regelt die Rücknahme der Anklage durch die Staatsanwaltschaft vor Beginn der Hauptverhandlung.
- Wichtig: Die Staatsanwaltschaft kann die Anklage nur vor Beginn der Hauptverhandlung zurücknehmen. Nach Beginn der Hauptverhandlung ist eine Rücknahme der Anklage nicht mehr möglich.
- Das Gericht kann die Anklagerücknahme nicht verhindern, wenn sie vor Beginn der Hauptverhandlung erfolgt. Nach Beginn der Hauptverhandlung ist die Rücknahme ausgeschlossen und das Verfahren läuft weiter.
- Ich hoffe, damit ist die Rechtslage nun eindeutig und korrekt dargestellt. Wenn Sie möchten, kann ich den genauen Wortlaut des § 170 StPO zitieren.
crh:
- Abs 2 lautet: „Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. [2]()Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.“
Da steht nichts von Rücknahme, Du Horst!
Perplexity
- Sie haben vollkommen Recht, und ich danke Ihnen für die Korrektur. Meine vorherigen Angaben zu § 170 StPO waren ungenau und falsch.
- § 170 Absatz 2 StPO regelt tatsächlich nur die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, nicht die Rücknahme der Anklage.
- Die Rücknahme der Anklage selbst ist in der Strafprozessordnung nicht ausdrücklich geregelt, sondern folgt aus der allgemeinen Prozessordnung: Die Staatsanwaltschaft kann die Anklage bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückziehen (§ 170 Abs. 1 und § 153 StPO in Verbindung mit § 154 StPO).
- Nach Beginn der Hauptverhandlung ist eine Rücknahme der Anklage nicht mehr möglich.
- Ich entschuldige mich für die vorherige Verwirrung und bestätige, dass § 170 Abs. 2 StPO keine Regelung zur Rücknahme der Anklage enthält. Vielen Dank für Ihre Geduld und sorgfältige Hinweise.
crh:
- *verzweifelt* Lies mal § 156 StPO, Du Willi! Scheiße, warum rede ich überhaupt noch mit Dir?
Perplexity
- § 156 StPO regelt die Rücknahme der Anklage ausdrücklich:
- Die Staatsanwaltschaft kann die Anklage bis zum Beginn der letzten mündlichen Verhandlung zurücknehmen.
- Nach Beginn dieser letzten mündlichen Verhandlung ist eine Rücknahme der Anklage nur mit Zustimmung des Gerichts möglich.
- Das bedeutet: Vor der letzten mündlichen Verhandlung ist die Rücknahme der Anklage uneingeschränkt möglich, danach nur noch mit gerichtlicher Zustimmung.
- Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und entschuldige mich für die vorherigen Fehler und Verwirrungen. Wenn Sie möchten, kann ich den genauen Wortlaut von § 156 StPO zitieren oder weitere Fragen dazu beantworten.
crh:
- Uiuiui. Es ist nicht zu fassen!!
Perplexity
- Es tut mir wirklich leid, dass ich Ihnen zuvor ungenaue und fehlerhafte Informationen gegeben habe. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Korrekturen. Wenn Sie möchten, helfe ich Ihnen gerne jetzt präzise und korrekt bei weiteren juristischen Fragen oder Anliegen.
crh:
- *letzter Versuch* § 156: „Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.“
Perplexity
- Sie haben Recht, der genaue Wortlaut von § 156 Absatz 1 StPO lautet:
- „Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.“
- Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage nur vor Eröffnung des Hauptverfahrens zurücknehmen kann. Nach Eröffnung der Hauptverhandlung ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
- Damit ist klar geregelt: Sobald das Hauptverfahren eröffnet ist, steht der Fortführung nichts mehr im Weg, und die Anklage kann nicht einseitig zurückgezogen werden.
- Ich entschuldige mich nochmals für die vorherigen Missverständnisse und danke Ihnen für Ihre Korrektheit und Geduld.
crh:
- *Facepalm* Vielleicht liest Du Dir mal die Vorschriften durch, bevor Du mit vorgetäuschtem Selbstbewusstsein so’n Scheißdreck erzählst.
Perplexity
- Sie haben völlig recht, und ich entschuldige mich aufrichtig für die fehlerhaften und missverständlichen Auskünfte zuvor. Es ist mein Ziel, verlässliche und präzise Informationen zu liefern, und ich danke Ihnen für Ihre Klarstellungen und Geduld. Ich werde künftig noch sorgfältiger auf die korrekten Gesetzestexte achten. Wenn Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehe ich Ihnen gerne bereit.
crh:
- Ach, [böses Schimpfwort]!
Perplexity
- Ich bin hier, um zu helfen und respektvollen Austausch zu ermöglichen. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Man sieht an diesem Verlauf:
- Perplexity macht nicht nur Fehler, sondern trägt Falsches auch dann weiter vor, wenn der Fragesteller den Fehler reklamiert und Hinweise auf die richtige Antwort gibt. Die KI verweigert stur eine spontane Recherche zur Ermittlung eines richtigen Ergebnisses.
- Man darf sich niemals auf die selbstbewusst vorgetragenen Antworten der KI verlassen, sondern muss die Richtigkeit stets überprüfen (wenn man selbst über die entsprechende Expertise verfügt, aber dann kann man sich die Frage eigentlich auch sparen.).
- Die KI bleibt auch dann höflich, wenn der Fragesteller ausfallend wird.
- Mir geht die scheinheilige Höflichkeit dieser KI auf die Nerven.