Skandalnudel

Ist Julia Klöcker eine weibliche Person, die immer wieder Aufsehen erregt, Ärgernis erregende Affären hat, gemäß der Duden-Definition also eine Skandalnudel?

Ich habe ein wenig recherchiert, um eine Antwort auf diese Frage zu finden. Denn wenn diese Beschreibung auf sie zutreffen würde:

Wäre Frau Klöckner dann (noch) für das Amt der Bundestagspräsidentin geeignet?

Dagegen sprechen ihre zahlreiche Fehltritte, viele Skandale und fragwürdige Kommunikation der vergangenen Jahre. Die nachfolgende, chronologisch geordnete Liste an Vorkommnissen beantworten die Fragen meines Erachtens nach eindeutig.

2009 – Direkt nach ihrem Eintritt ins Kabinett Merkel als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird schnell erkennbar, dass Frau Klöckner Strategie über Substanz stellt – ihre inszenierte Rolle dominiert gegenüber echter inhaltlicher Arbeit.

2011 und 2016 – Zweimal versucht Julia Klöckner, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz zu werden – zweimal scheitert sie knapp, beide Male gegen ihre damaligen SPD-Konkurrenten. Schon damals fallen ihre Polterei, Polemik und populistische Ansätze unangenehm auf.

2017 – Während der Wahl des Bundespräsidenten veröffentlicht sie das Ergebnis per Twitter, noch bevor es offiziell verkündet ist. Peinlich, aber bezeichnend: Sie muss als Schriftführerin zurücktreten. Für eine neutrale, souveräne Parlamentsleitung ein fatales Signal.

2018 – Klöckner übernimmt das Bundeslandwirtschaftsministerium. Auch in dieser Funktion stehen nicht die Bedürfnisse von Gesellschaft, Umwelt oder Verbraucherschutz im Mittelpunkt – vielmehr geraten ihre Nähe zur Lobby und ihre gesteuerte PR in den Vordergrund.

2019 – Ein Video mit dem Nestlé-Deutschlandchef, in dem der Großkonzern für minimale Gesundheitsfortschritte gelobt wird, stößt auf breite Kritik. Der Vorwurf: Ministerin Klöckner macht Werbung für Nestlé, statt das Unternehmen kritisch zu kontrollieren. Auch ein Auftritt mit Johann Lafer, bei dem Billigfleisch serviert wird, sorgt für Kopfschütteln. Die Liste der Kommunikationspannen wird länger: Sie verbreitet auf Social Media eine Falschmeldung über Zahnarztkosten für Asylbewerber – und hinterfragt dazu nicht einmal die Faktenlage.

2021 – Irreführende Aussagen zur Bildungspolitik und zur Pestizidpolitik sorgen für Unmut, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in Fachkreisen. Ihre Art, politische Realitäten zu verwischen, ist längst bekannt. Besonders verstörend: Ein Instagram-Post, der die CDU als „demokratische Alternative“ für AfD-Wähler anbietet.

2025 – Beim Christopher Street Day (CSD) 2025 sorgte Julia Klöckner als Bundestagspräsidentin für eine Kontroverse, weil sie das Hissen der Regenbogenfahne, das Symbol der LSBTIQ*-Bewegung, am Reichstagsgebäude untersagte. Dieses Verbot stellt eine mangelnde Anerkennung der queeren Community, statt dessen deren Ausgrenzung dar. Klöckners Haltung ist als politischer Kulturkampf zu interpretieren, bei dem sie queere Sichtbarkeit und Rechte einschränkt.

2025 – Das jüngste Beispiel offenbart ihren politischen und menschlichen Kompass: Beim CDU-Sommerfest in Koblenz kumpelte sie mit einem der wichtigsten Geldgeber des rechtspopulistischen Medienportals „Nius“ und setzt in einer Rede die Berliner Zeitung „taz“ mit dem Krawallportal „Nius“ gleich. Das Signal: Die Normalisierung eines rechtsextremem, fake news und Verschwörungserzählungen verbreitenden Youtube Kanals einerseits, bei gleichzeitiger Abwertung eines streng nach journalistischen Maßstäben arbeitenden und genossenschaftlich organisierten Presseorgans. Die parteiübergreifende massive Kritik ist an diesem abstoßenden Vergleich ist verständlich und notwendig.

Fazit

    Eine Gesellschaft, die auf eine integre, verbindende und glaubwürdige Parlamentsleitung angewiesen ist, darf sich eine Bundestagspräsidentin mit dieser Vorgeschichte und mit diesem Verhalten nicht leisten. Derart viele öffentliche und wiederkehrende Fehltritte und der bewusste Tabubruch in Richtung rechter Netzwerke machen aus meiner Sicht Julia Klöckner untragbar für das Amt der Bundestagspräsidentin.

    Deutschland verdient Besseres – im Parlament, an der Spitze des Bundestags und im öffentlichen Diskurs brauchen wir keine Skandalnudeln.

    Meine Quellen:

    Julian Reichelt – Vom Chefredakteur zum „Hafennutten“-Journalismus

    Im deutschen Medienbetrieb ist Julian Reichelt längst zur Reizfigur geworden. Nach seinem umstrittenen Abgang bei BILD versteht er sich bei „Nius“ als Gallionsfigur eines angeblich tabubrechenden, „freien Journalismus“. Doch gerade seine herausgehobene Rolle macht deutlich, wie gefährlich es ist, wenn sich gut ausgebildete Journalisten – getrieben von Eitelkeit, Ideologie und finanziellen Interessen – zum Sprachrohr eines polarisierenden Geschäftsmodells degradieren.

    Reichelts Rolle bei Nius: Showman statt Aufklärer

    Bei „Nius“ ist Reichelt weit mehr als nur „Chefredakteur“. Er ist Mensch und Marke zugleich, Präsentator und Meinungsmacher, die dominierende Figur auf allen Kanälen. Er entscheidet, welche Themen gespielt werden, wie zugespitzt die Debatte geführt wird und welchen Ton das Portal anschlägt. Nicht journalistische Sorgfalt, sondern Aufregung, Provokation und maximale Klickgenerierung bestimmen das Handeln – Interessen von Wahrheit und kritischer Distanz treten in den Hintergrund.

    Vom Journalisten zum Clickbait-Provokateur

    Ausgerechnet ein so erfahrener, gut ausgebildeter Journalist wie Reichelt verkauft seine Profession an ein Geschäftsmodell, das auf Polarisierung, emotionalisierender Zuspitzung und bewusster Grenzüberschreitung beruht. Der Begriff „Krawallportal“ greift fast zu kurz: Es geht um eine Art journalistisches Rotlichtmilieu, in dem die besten Eigenschaften des Reporterhandwerks – Distanz, Recherche, Faktenliebe – für Relevanzsimulation im Meinungsrausch geopfert werden (2).

    Hierin liegt die eigentliche Verwerflichkeit: Wer sich, ausgestattet mit Bildung, Plattform und Einfluss, nicht der unabhängigen Wahrheit, sondern der eigenen Inszenierung und der Agenda eines großzügigen Mäzens verschreibt, prostituiert seine Profession im übertragenen Sinne. Die Nähe zur „Hafennutte“, die Leistung gegen schnelles Geld und Applaus tauscht, ist frappierend. Nicht umsonst kommt diese drastische Metapher immer wieder im politischen Feuilleton auf (1 / 4 / 5 / 3).

    Die Konsequenzen für die Medienkultur

    Der Preis für dieses Verhalten ist hoch: Sprache und Debatte verrohen, der gesellschaftliche Zusammenhalt leidet, weil journalistische Integrität für Reichweite und Marktanteil bequem geopfert wird. Reichelt nützt ein Geschäftsmodell, dessen Finanzierung er nicht trägt und das nur existiert, weil Dritte bereit sind, die Zeche für seine Provokationen dauerhaft zu übernehmen.

    Fazit

    Julian Reichelt steht beispielhaft für die Gefahren, die entstehen, wenn sich kluge Köpfe mit großer Reichweite an einen marktgetriebenen, von außen subventionierten Medienzirkus verkaufen: Sie liefern nicht mehr journalistische Aufklärung, sondern bedienen als „Hafennutten“ – scheinbar selbstbewusst, in Wahrheit aber fremdbestimmt – die Bedürfnisse eines polarisierenden Geschäftsmodells. Das Ergebnis: ein tiefes Misstrauen in die Seriosität der Medien und eine Entwertung des Berufsstandes, der einmal für Glaubwürdigkeit, Verantwortung und Wahrhaftigkeit stand.

    Noch ein Gedanke

    Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an meinen Geschichtsunterricht an einem altsprachlichen Gymnasium.

    In der römischen Antike soll es alte reiche Männer gegeben haben, die knackige Jungs als Muse um sich gehalten(sic!) haben, um sich (an ihnen) zu belustigen. Die Jungs sollen davon eher weniger begeistert gewesen sein; meist seien sie Sklaven der Alten Männer gewesen.

    Wäre ja auch schlimm gewesen, wenn sie sich freiwillig dazu gemeldet hätten und sich dafür bezahlen lassen.

    Bildquelle:
    https://www.kanzlei-hoenig.de/2017/bild-reichelt-doch-kein-richtiger-brandstifter/

    Nius – Das „Krawallportal“ und seine massive Finanzierungslücke

    Das Onlineportal „Nius“, gegründet von Ex-BILD-Chef Julian Reichelt und finanziert vom Milliardär Frank Gotthardt, steht seit seinem Start 2023 im Fokus der öffentlichen Debatte. Immer wieder wird es als „Krawallportal“ tituliert – sowohl weil seine Inhalte häufig polarisierend, reißerisch und meinungsbetont sind als auch wegen seiner politischen Agenda, die als rechtskonservativ und rechtspopulistisch eingestuft wird.

    Wer steht hinter Nius?

    Hinter „Nius“ steht organisatorisch die Vius SE & Co. KGaA. Chefredakteur ist Julian Reichelt, als Herausgeber und Hauptfinanzier fungiert Frank Gotthardt – ein Unternehmer, der im Bereich medizinischer Software reich geworden ist. Gotthardt sieht in Nius ein Gegengewicht zur angeblichen „Übermacht der linken Medienlandschaft“ in Deutschland. Seit dem Start investiert er zweistellige Millionenbeträge in das Projekt, ohne die Erwartung, kurzfristig Gewinne zu erzielen.

    Finanzierungslücke: Ein reines Zuschussgeschäft

    Das Portal ist in hohem Maße von Gotthardts Privatvermögen abhängig. Die Bilanzzahlen sowie geleakte Daten nach einem Hackerangriff (Juli 2025) offenbaren eine deutliche Finanzierungslücke:

    • Die operativen Einnahmen aus Abonnements (rund 350.000€ von Juli 2023 bis Juni 2025) und spärlich geschalteter Werbung reichen nicht annähernd für den kostspieligen Betrieb aus.
    • Im selben Zeitraum gab Vius mehr als 1,4 Millionen Euro für politische Online-Werbung aus, die Gesamtausgaben sind deutlich höher.
    • Bereits im sehr kurzen ersten Geschäftsjahr (2022, noch vor offiziellem Start) betrug der Fehlbetrag 2,6 Millionen Euro, die Verbindlichkeiten lagen bei 5,2 Millionen Euro.
    • Gotthardt selbst schoss 9,4 Millionen Euro als Kapitalrücklage zu, laut Branchenschätzungen steckte er inzwischen bis zu 50 Millionen Euro in das Portal.

    Finanziell ist Nius nach allen bekannten Zahlen ein laufendes Defizitgeschäft: Die jährlichen Verluste, beispielsweise 13,8 Millionen Euro 2023, wurden vollständig durch Gotthardt ausgeglichen. Es handelt sich also um ein klassisches Zuschussmodell – wirtschaftlich unrentabel und nur durch die Großzügigkeit und ideologische Motivation des Geldgebers lebensfähig.

    Einnahmequellen: Kaum Abos, wenig Werbung

    Eine Übersicht der Abonnementeinnahmen (aus einem Datenleck 2025): 46 Nutzer zahlten 199,99 Euro jährlich, 351 Nutzer 99,99 Euro, 235 Nutzer 100 Euro Jahresbeitrag. Dazu kamen einige monatliche Zahlungen über knapp 10 Euro. Das reicht weder für einen modernen Newsroom noch für Videoproduktion und TV-Ausbau. Werbung wird kaum geschaltet – Unternehmen meiden nach eigenen Angaben das Umfeld polarisierender Inhalte, was die Einnahmeseite zusätzlich schwächt.

    Risiken und Zukunft

    Die Zukunft des Portals hängt damit nahezu vollständig vom Fortbestand des finanziellen Engagements Gotthardts ab. Branchenkenner bezweifeln, dass der Mäzen endlos bereit ist, jährlich Millionenverluste zu decken. Solche Modelle sind volatil – etwa, wenn sich persönliche Prioritäten oder das Vermögen eines Investors entscheidend ändern.

    Fazit

    Das Onlinemedium „Nius“ kann sein Angebot ausschließlich durch die hohen privaten Zuschüsse von Frank Gotthardt aufrechterhalten und bleibt aus ökonomischer Sicht ein Zuschussgeschäft mit massiver Finanzierungslücke. Damit zeigt es: Politische Medienprojekte können, wenn sie keine nennenswerten Werbe- oder Aboerlöse erzielen, im deutschen Markt nicht nachhaltig operieren, sondern sind auf Mäzenatentum angewiesen – ein Modell mit absehbaren Grenzen.

    … und Reichelt?

    Welche Rolle Julian Reichelt in diesem Zusammenhang spielt, werde ich im nächsten Blogbeitrag aufschreiben.

    Veröffentlicht am
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    Ein Berater mit Beratungsbedarf

    Vor ein paar Monaten habe ich (bzw. eine anonym twitternde Anwältin mit Hang zum Vulgären) durch einen Tweet einen veritablen Shitstorm ausgelöst, den ich in einem fröhlichen Blogbeitrag analysiert habe.

    Corpus delicti war dieses hilfreiche Tool:

    Ein multipel tätiger PR-Berater hat mich in diesem Zusammenhang um einen Ratschlag gebeten, wie man sich in Bezug auf die zeitgemäßen Umzüge mit Fackeln und Mistgabeln verhalten sollte.

    In nur drei Punkten lässt sich das bequem zusammenfassen:

    1. Beteilige Dich an keinem Shitstorm.
    2. Wenn Du es nicht lassen kannst, verzichte zumindest darauf, dem Bestürmten Tod und Teufel zu wünschen.
    3. Kannst Du Dich auch insoweit nicht bremsen, dann ist es richtig doof, die Hetze mit Deinem Klarnamen zu twittern.

    Der PR-Berater hat gleich alle drei Empfehlungen in den Sturm geblasen. Die Folge davon ist, dass sein Name auf ewig („Das Internet vergisst nichts!“) nicht nur mit dieser Hetzjagd verbunden ist, sondern auch mit dem Blogbeitrag, in dem sein Tweet zitiert wird.

    Das gefällt dem allroundtalentierten Berater nicht. Er möchte aus nachvollziehbaren Gründen gerne, dass bei Google-Suchen sein Name nicht mehr mit dem Blogbeitrag in Verbindung gebracht wird. Er hat mich gebeten, ihm auch insoweit behilflich zu sein.

    Sogar hier kann ich den Berater beraten. Eine kleine eMail an den Blogautor wird sehr wahrscheinlich zielführend sein. Ungefähr mit einem solchen Text:

    Ich bedauere meine Beteiligung an dem Fackelumzug, bitte höflich um Entschuldigung und würde mich sehr freuen, wenn Sie meinen Namen aus dem Blogbeitrag löschen würden.

    Wenn das nicht funktionieren sollte, kann man ja immer noch das grobe Besteck herausholen.

    Aber auch in dieser Hinsicht kam der Rat zu spät. Statt einer höflichen und mit einer Bitte um Nachsicht verbundenen eMail bekam der Blogger diese Mitteilung:

    Herr Carsten R. Hoenig,

    hiermit fordere ich Sie auf, bis einschließlich 12. Juni 2024 den mich betreffenden Abschnitt aus Ihrem Blogeintrag vom 3.7.2023 zu löschen.

    Diese Aufforderung schließt auch den Screenshot meines damaligen Beitrags auf X (ehemals Twitter) und den Link auf mein freelancermap-Profil ein.

    Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.

    Bitte bestätigen Sie mir die entsprechende Änderung Ihres Blogeintrags schriftlich.

    Vorname Nachname

    Tja, das kann man so machen, aber dann isses halt … nicht gut.

    Ich weiß nicht, was in dem Herrn vorgegangen ist, von dem eine bekannte KI-Software berichtet:

    Er ist ein vielseitiger professioneller Drehbuchautor, PR-Berater und Autor, der in Deutschland tätig ist. Er hat sowohl in der Biologie als auch in der Psychologie akademische Grade erworben und verfügt über eine beeindruckende Karriere als Journalist, PR-Berater und Autor. Er hat sowohl Sachbücher als auch englischsprachige Bestseller-Romane veröffentlicht und sich auf kleinere und mittlere Unternehmen sowie auf Verbände und Freiberufler spezialisiert.

    Bei so einem Multitalent darf ich auch davon ausgehen, dass er die „rechtlichen Schritte“ nicht nur kennt, sondern auch deren Erfolgsaussichten und das (wirtschaftliche) Prozessrisiko einzuschätzen imstande ist. Anders wie ich, der ja seit fast drei Jahrzehnten nur als Strafverteidiger und Blogautor unterwegs ist und mit diesem zivilrechtlichen Zeug nicht vertraut ist.

    Wie wird es jetzt nach dem 12. Juni weitergehen?

    Wer den Fortgang der Geschichte nicht verpassen möchte, kann gerne die Benachrichtigung über neue Blogbeiträge abonnieren.

    Ach, ja: Wenn man wissen möchte, mit welchen Aufrufen sich der Vielseitige sonst noch an Shitstorms (z.B. gegen eine Polizeibeamtin) beteiligt, wird bei Google und in Nordbayern.de schnell fündig.

    Geht’s noch, Tagesspiegel?

    Den Printmedien geht’s nicht gut. Auch dem Tagesspiegel nicht. Deswegen versucht man, dem Abwärtstrend der Verkaufszahlen entgegenzusteuern. Aber auch mit den richtigen Mitteln?

    Gegen Werbung mit dem Ziel, mehr Leser an die Zeitung zu binden, ist nichts einzuwenden. Grundsätzlich jedenfalls nicht. Es sei denn, man macht es auf diese Weise:

    Man kann zu der Besetzung der Uni stehen, wie man will. Man muss auch die Reaktion der Universitätspräsidentin darauf nicht gut finden, aber man kann es. Die Diskussion darüber wird und kann nicht frei von Emotionen geführt werden.

    Der Tagesspiegel, in Person seines politikwissenschaftlichen Chefredakteurs Lorenz Maroldt, nutzt dieses extrem aufgeheizte Klima für sich, für seine Zeitung, zu Marketingzwecken.

    Werbung auf Kosten anderer

    Das ist an sich schon problematisch. Doch die Abo-Werber setzen dem noch eins oben drauf.

    Um den Tagesspiegel „2 Monate für nur 2 €“ und „danach für 35,99 € mtl.“ lesen zu können, soll der Tagesspiegel-Leser über den Fortbestand der beruflichen Existenz von Julia von Blumenthal abstimmen.

    Gegen geschickte Werbung ist nichts einzuwenden, aber wenn man nicht auf das Niveau der Gossenblätter aus dem Hause Springer absinken will, sollte man besser darauf zu verzichten, den Pöbel mit Fackeln und Mistgabeln auszustatten. Marketing auf Kosten einer Frau mit einer beeindruckenden akademischen und administrativen Karriere ist mehr als schäbig.

    Nebenbei: Ansichtssache

    Ich finde die Aktion dieser sogenannten pro-palästinensischen Hamas-Supporter an einer deutschen(!) Uni für unerträglich. Und im Nachhinein (sic!) erscheint mir die Reaktion der Universitätsleitung falsch gewesen zu sein; die sofortige Räumung wäre aus meiner heutigen Sicht die angemessene Antwort auf die Besetzung gewesen. Aber darüber kann man – besonders im Nachhinein – streiten; aber nicht zu Reklamezwecken.

    Dieses Thema für die Absatzsteigerung einer Tageszeitung zu missbrauchen … darauf hätten Lorenz Maroldt und seine Berater besser verzichtet.

    Desinformationsjournalismus

    Nun ja, der Fuckten-Fuckten-Fuckten-Focus ist nicht gerade in einer Sternstunde der Nachrichtenmagazinmacher entstanden. Und die Journalisten, die für das Blatt schreiben, müssen ja auch irgendwovon leben. Es sei ihnen gegönnt.

    Es gibt aber auch Grenzen. Und Grenzgänger. Jan Fleischhauer ist so einer, der „seine Aufgabe darin sieht, einer Weltsicht Stimme zu verleihen, von der er meint, dass sie in den deutschen Medien unterrepräsentiert ist. Also im Zweifel gegen Herdentrieb, Gemeinplätze und Denkschablonen.(*)“

    Aber nun konkret zu dem, was er am 24.04.2021 im Focus geschrieben hat.

    Bereits im Teaser seiner Kolumne über die Bundesnotbremse (4. BevSchG) beginnt Fleischhauer seine aufwiegelnde Deinformationskampagne:

    Fünf Jahre Gefängnis, weil man in der Öffentlichkeit eine Cola trinkt oder sich nach Einbruch der Dunkelheit draußen die Beine vertritt.

    Dummheit kann man dem ausgebildeten Journalisten nicht unterstellen; also was ist es dann, dass ihn dazu treibt, einen solchen Unsinn zu schreiben?

    Der Autor weiß, dass § 74 IfSG eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Er wird auch Kenntnis davon haben, dass es sich dabei um einen Strafrahmen handelt, der einem Gericht die Möglichkeit vermittelt, die Art und Höhe der Strafe dem Maß des Verschuldens anzupassen.

    Konkret heißt das: Für eine Kleinigkeit würfelt der Richter eine Strafe am unteren Ende des Rahmens aus. Für die dicken Dinger geht er an den oberen Rand.

    Cola trinkend sich die Beine zu vertreten ist ein Fall für die ganz untere Ebene, wenn nicht gar ein Fall für die Opportunitätslösung der §§ 153, 153a StPO.

    Das ist dem Unterrepräsentanten des Qualitätsjournalismus alles bewusst. Und dennoch gibt er mit einer solchen Überschrift seinen Fan-Affen Futter. Und gibt Öl in das Feuer, an dem sich die querdenkenden Covidioten wärmen können (und sollen?). Hetzen und Brandstiften sind hier zwei Begriffe, die gut dazu passen.

    Fleischhauer schreibt:

    Ich habe mir die Paragrafen genauer angesehen.

    Das hat er nicht!

    Denn wenn er sich die Mühe eines gewissenhaft arbeitenden Journalisten gemacht hätte, wäre ihm aufgefallen, dass die Strafvorschrift des § 74 IfSG für das colatrinkende Spazierengehen nach der Sperrstunde gar nicht anwendbar ist!

    Stattdessen muss nach § 73 Abs. 1a Ziff. 11b IfSG nur mit einem Bußgeld (keine Strafe!) rechnen, wer „entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erster Halbsatz sich außerhalb einer Wohnung, einer Unterkunft oder des jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztums aufhält.“ Es handelt sich also um eine schlichte Ordnungswidrigkeit.

    Auch wenn man ein wenig im Gesetz blättern muss, schafft es ein Sekundarstufe-1-Schüler locker, den korrekten Inhalt diesen Vorschriften zu entnehmen. Also kann man das erst Recht von einem vermeintlich ausgebildeten Journalisten erwarten. Zumindest von einem, der gewisse Qualitätsansprüche an seine eigene Arbeit stellt.

    Die Cola nach Sonnenuntergang führt also nicht für 5 Jahre in den Knast, weder nach der einen, noch nach der anderen Vorschrift, sondern allenfalls zu einem gemäßigten Bußgeld.

    Wenn meine Hypothese von dem Vorhandensein eines gewissen Mindestmaßes an Intelligenz bei Jan Fleischhauer zutreffen sollte, dann ist das, was er da in diesem Focusblatt sich zusammemgebastelt hat, das Werk eines üblen Hetzers und Brandstifters.

    Der Anstand verbietet es mir, ihm einen vierwöchigen notwendigen Anschluss an eine Beatmungsmaschine in der Charité zu wünschen. Fünf Jahre Knast wären aber auch nicht schlecht … dann bliebe den (Focus-)Lesern ein solcher Mist erspart.

    Bild: Günter Havlena / pixelio.de

    Der LTO entglitten?

    Der LTO-Newsletter ist meine Lektüre zum Frühstück. Die Presseschau um halb acht liefert mir einen ersten Überblick über die Themen, die die Juristen-Welt beschäftigen. Sie ist Unterhaltung, Fortbildung und auch Anregung für eigene Texte, wie zum Beispiel zu diesem Blogbeitrag.

    Hinter dieser Mitteilung vermutete ich einen Aufhänger für einen Beitrag über Verjährungsfristen und den Haftgrund nach § 112 Abs. 3 StPO:

    LTO-Newsletter vom 27.01.2021

    Ich habe meine Hemmschwelle überwunden und dann auf den Link geklickt, um zu dem zu erwarternden „BILD-Irrsinn“ zu kommen.

    Statt mich nun direkt zu dem Artikel vom Brekenkamp und Engelberg zu leiten, schicken mich die Macher des LTO-Newsletter in den tiefen Morast des Boulevards:

    BILD-Landingpage am 27.01.2021, 10:24 Uhr

    Es wäre nun an mir gewesen, in diesem Unrat nach dem Bericht über die Entscheidung des LG Dortmund zu wühlen. Dafür war mir aber der Caffè zu schade, den ich dann nicht mehr hätte genießen können. Ich habe verärgert abgebrochen.

    Statt den Blogbeitrag über die Haftverschonung schreibe ich nun diesen Beitrag, mit dem ich mich direkt an die Journalisten von LTO richte.

    Also, liebe Freunde, wenn ihr schon das Organ der Niedertracht zitiert, dann doch bitte gezielt. Erspart Euren (sic!) Lesern das grauselige Erlebnis einer Suche durch diese fürchterlichen Überschriften.

    Wünschenswert wäre allerdings, Ihr verzichtet – entsprechend Eures eigenen Anspruchs auf Qualität – vollständig auf Zitate der BILD. Die Gründe dafür sind hinlänglich bekannt: