Never change a running system. Ein eiserner Grundsatz, den jeder Techniker und jeder Nutzer beherzigen sollte. Das gilt ganz besonders für die Telekommunikation.
Seit langer Zeit funktioniert es reibungslos. Ich kann telefonieren und die DSL-Leitung ist – auch Dank eines umsichtigen Technikers der Telekom – absolut stabil.
Grund genug, die Finger davon zu lassen und nichts, gar nichts zu verändern. Dann kann auch nichts kaputtgehen.
Und dann kam das hier:
Um Himmels Willi, was kommt da auf mich zu?! Ich habe nichts beauftragt – eben aus den oben genannten Gründen. Was passiert da jetzt?
Ich habe erstmal die Strategie angewandt, die sich bei vielen meiner Mandanten bewährt hat (wenn ich ihnen glauben würde): Nichts tun und abwarten.
Ich habe ins Gesetz geguckt. Und auch da steht:
Artikel 2: Et kütt wie et kütt.
Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange.
Einen Tag später dann kam schon wieder Post von der Telekom. Mit zittrigen Fingern habe ich die eMail geöffnet:
Puha, nochmal Glück gehabt.
Liebe Telekomiker, schaut in das Gesetz:
Artikel 9: Wat soll dä Kwatsch? … aber gut …
Artikel 10: Drinks de ejne met?
Einen Unternehmer aufzufordern, eine offensichtlich geschäftliche email einfach zu löschen? Und wenn er die schon ausgedruckt und abgeheftet hätte? Ja, ist denn das erlaubt?