Nach dem Anschlag von Solingen ist allenthalben der Ruf nach harter Bestrafung des Täters zu hören. Und nach einer Verschärfung des Waffengesetzes.
Die WAZ titelt:
Faeser fordert harte Strafe
Welches Strafmaß stellt sich unsere Innenministerin vor? Für Mord in drei Fällen, mehrfachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung?
Ein kurzer Blick ins Gesetz hätte genügt, um diese Forderung als überflüssigen Unsinn zu disqualifizieren. § 211 StGB sieht eine lebenslange Freiheitsstrafe vor, und zwar quasi automatisch, wenn die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind. Dass ein Gericht dies feststellt, ist zu erwarten. Ebenso ist mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu rechnen, so dass eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren nicht zu erwarten ist.
Welche „harte Strafe“ stellt sich die Juristin Faeser vor? Ist ihre Forderung eine populistische Anbiederung an diejenigen, die den Artikel 102 des Grundgesetzes abschaffen wollen?
Auch der Bundeskanzler bläst laut FAZ in dieses demagogische Horn:
Nach dem Messerangriff in Solingen mit drei Toten hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für ein schärferes Waffenrecht ausgesprochen.
Soweit bekannt ist, hatte das Messer, mit dem der Anschlag verübt wurde, eine Klingenlänge von 15 cm.
§ 42a WaffG verbietet das Führen von Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm. Auch Olaf Scholz ist gelernter Jurist und weiß genau, welche Wirkung eine Verschärfung des Waffenrechts in diesem konkreten Fall gehabt hätte: Keine!
Ich verstehe und begrüße es, wenn sich unsere Regierenden zu dem Anschlag in angemessener Weise positionieren und öffentlich äußern; das gehört zu ihren Aufgaben. Unangemessenes populistisches Geschwätz sollten sie sich und uns ersparen.