Die Postbank möchte die Verträge mit mir ändern. Es geht um die Vereinbarung eines Verwahrgelds. Ich soll künftig Geld dafür bezahlen, dass ich der Postbank mein Geld zur Verfügung stelle.
Wenn die Postbank irgendwas zulasten ihrer Kunden „vereinbaren“ will, schickt sie ihnen neuerdings (wegen und seit BGH XI ZR 26/20) per Post Formulare zu. Diese Formulare soll der Kunde ausfüllen, unterschreiben und per Post zurückschicken.
Analoge Post wird in meiner Kanzlei digitalisiert und auch digital weiter bearbeitet. Das Ausfüllen und Unterschreiben sowie das Sichern der Formulare gegen Veränderungen war schneller erledigt, als der Ärger über diese Verwahrgeld-Unverschämtheit verraucht ist.
Die Übersendung der geschützen PDF-Dateien per eMail war auch kein Problem, ebenso wie auch der Empfang und die Lektüre der Dateien durch die Postbankter.
Die Herrschaften bestehen jedoch darauf, dass ich diese eingescannten, ausgefüllten und unterschriebenen Zettel wieder ausdrucke, in einen Papierumschlag stecke und in einen gelben Kasten einwerfe, der irgendwo da draußen dem Zugriff Kreuzberger Punks preisgegeben ist.
Auf meine Rückmeldung, dass mir das nicht möglich sei, reagiert die Postbank freundlich per eMail:
Abgesehen davon, dass es weder gesetzlich vorgeschrieben noch vertraglich vereinbart ist, sich der traditionellen Sackpost bedienen zu müssen:
Wo finde ich in der eMail den „beigefügten Freiumschlag“?
Der Freiumschlag war vermutlich den per Post übersandten Formularen bereits beigefügt und ist der (insoweit fehlenden/unmöglichen) Digitalisierung zum Opfer gefallen.