beA Kündigungsformular

Ich habe das beA-Softwarezertifikat bestellt, um mir die Mitnahme des Kartenlesers auf Dienst- und Urlaubsreisen zu ersparen.

Nachdem ich die Hürden der Installation überwunden habe …

Antwort der Hotline auf meine Reklamation, dass die Installation nicht funktioniert.

… hatte ich noch Fragen zur Abrechnung: Muss ich nun jeden Monat 4,90 € an die BNotK überweisen?

Die Produktdetails äußern sich wie folgt:

Produktdetails des Softwarezertifikats

So richtig eindeutig ist das alles nicht: Soll ich jetzt die Summe aus 12 Monaten zu je 4,90 € jährlich zahlen? Ich frage besser mal nach.

Die Hotline informiert:

Aha, dann ist das jetzt auch geklärt: Eine „Gebühr“ in Höhe von 4,90 € und das Ganze dann „Jährlich“.

Aber da mir die Kündigungsfristen nicht mitgeteilt wurden, habe ich bereits ein paar Tage nach der Installation vorsorglich das offenbar abgeschlossene Abo gekündigt. Per eMail.

Dass ich überhaupt ein Abo abgeschlossen habe, ist mir bis zu der klarstellenden eMail der Hotline nicht gesagt worden und nicht bewusst gewesen (Anmerkung des Strafverteidigers: Ich habe mich an dieser Stelle an die Verteidigungen in den sogenannten Abofallen-Fällen erinnert, in denen der Abo-/Kostenhinweis ähnlich gestaltet war, damit er leicht zu übersehen ist.).

Ein paar Wochen später erreichte mich die Mitteilung des beA-Service der BNotK – die Reaktion auf meine Kündigung.

Das Team der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer übermittelte mir die AGB_Zertifizierungsstelle_beA_September2017 (pdf) und dieses wunderbare Kündigungsformular-beA (pdf):

Ich frage die Hotline jetzt noch, ob ich dieses Formular (auf der Rückseite als „Formular A38“ gekennzeichnet) mit einer eingescannten Unterschrift signieren und dann per eMail oder Fax an die BNotK schicken darf. Oder ob die förmliche Zustellung des mit dokumentenechter Tinte unterzeichneten Originals per Gerichtsvollzieher erforderlich ist.

Die weitere Frage nach der Qualität der bewusstseinserweiternden Substanzen, die die Erfinder dieses Kasperltheaters mutmaßlich zu sich genommen haben, stelle ich schriftlich per beA.