Die Vergütung eines Strafverteidigers ist nicht selten Anlass für eine Neiddebatte, gern geführt von anderen Strafjuristen, die ihr Gehalt monatlich im Voraus überwiesen bekommen. Hier nun mal ein paar Zahlen aus der Praxis.
Ein Kollege hat mich gebeten, ihn in einem umfangreichen Fall zu vertreten, weil er mal wieder lieber in der Sonne sitzt, als in einem hermetisch abgeriegelten Gerichtssaal.
Es ging nur um einen Hauptverhandlungstermin, in dem ein Sachverständigengutachten zum Betäubungsmittelkonsum des Mitangeklagten erstattet wurde. Ich hatte also nur die Aufgabe, ein bisschen aufzupassen, mehr nicht. Keine große Vorbereitung und nur ein kurzer Terminsbericht.
Dennoch: Der zeitliche Aufwand war nicht ohne. Lässt man die Fahrten von der Kanzlei ins Gericht und zurück – jeweils 30 Minuten, sieht die Rechnung so aus:
15 Min. Instruktion durch den Verteidiger
10 Min. Besprechung mit dem Mandanten
180 Min. Verhandlung vor der Mittagspause
90 Min. Verhandlung nach der Mittagspause
20 Min. Bericht an den Verteidiger
10 Min. Abrechnung mit der Justiz
In Summe: 325 Minuten. Die Mittagspause in der Kantine wird wie die Fahrtzeiten auch nicht berücksichtigt.
Und so sieht dann der Kostenfestsetzungsantrag aus:
Das sind rund 1,15 € pro Minute. Umsatz! Davon zahlt der Rechtsanwalt jetzt noch die Miete für die Kanzlei, das Gehalt für die Mitarbeiterinnen und alle weiteren Betriebskosten … das Parkticket und den Sprit für die 20 km An- und Abreise zum bzw. vom Gericht. Von dem Rest finanziert er seine Krankenversicherung und die Altersversorgung.
Das gleiche Salär darf man erwarten, wenn man statt der 15 Minuten Vorbereitung etwa 90 Minuten braucht und der Terminsbericht nicht in 20 Minuten runtergeschrieben ist. Entscheidend für die Berechnung ist allein die Zeit, in der der Verteidiger im Gerichtstermin sitzt.
Wenn man sich – nach 7 Jahren Ausbildung und 26 Berufsjahren – von der Staatskasse alimentieren lassen muss, darf man eben nicht mehr erwarten.
Wie entsteht eigentlich ein Blogbeitrag? Zum Beispiel so:
Beim Aufräumen finde ich diesen Umschlag, in dem mir die Staatsanwaltschaft einen Datenträger geschickt hat.
Ich hatte dafür keine Verwendung, deswegen war ich bereits auf dem Weg zum Altpapiercontainer. Unterwegs kam mir der kleingedruckte Hinweis in den Blick, in dem der Verwendungszweck der Tüte und deren Herkunft angeben ist.
Aha, also doch erst einmal fotografieren, das Ding. Aus der ersten Idee, mich einmal mehr auf Twitter über die ewig rückständige Justizverwaltung lustig zu machen, ist der Gedanke an das Bonmot vom „Tütenkleben“ gekommen.
Damit war dann aber auch der Rahmen für einen Tweet gesprengt, der Gedanke braucht den Platz, den ein Blogbeitrag liefert.
Beim Schreiben des Beitrags kam ich dann von Hölzchen auf Stöckchen, zwischendurch auf einen Artikel im Spiegel aus dem Jahr 1965, dann auf die Website einer Gefangenengewerkschaft und landete schließlich beim Angebot für eine geschmiedete Stielpfanne.
Das Ergebnis dieser Gedankenwanderung wird nun am kommenden Dienstag im Weblog der Kanzlei erscheinen.
Zum Krieg gegen das ukrainische Volk ein paar Gedanken eines Strafverteidigers, dem das Gefühl der Ohnmacht nicht fremd ist.
Um es gleich vornewegzunehmen und klarzustellen: Das hier ist auch meiner Ansicht nach der einzig richtige Platz für Putin:
Künstler: Kaj Stenvall aus Tampere, Finnland gefunden auf Twitter bei Björn Casapietra @BCasapietra
Noch ist es aber nicht soweit; das ukrainische Volk, wir alle müssen mit diesem Kriegsverbrecher (einen Sch*iß hier auf die Unschuldsvermutung!) leben und sterben. Noch.
Die Regierung der Ukraine und viele Menschen dort wie anderenorts fordern Unterstützung im Kampf gegen Putin und seine Soldaten. Vornehmlich geht es den Ukrainern um Waffen und Munition, vielleicht auch um um eine aktive militärische Unterstützung.
Wolodymyr Selenskyj, der ukrainische Präsident in Kiew, will sich mit militärischen Mitteln gegen die Invasoren verteidigen. Er hat eine Generalmobilisierung für alle wehrfähigen Ukrainer von 18 bis 60 Jahren angeordnet. Sie und auch er selbst sollen (wollen?) sich der Putin-Armee entgegen stellen und ihr Land mit Waffen verteidigen.
Das Angebot der Amerikaner, ihn außer Landes zu bringen, lehnte Selenskyj ab. Der von mir sehr geschätzte Kollege Marius Raabe (@Marius_Raabe) postete auf Twitter:
Ist Selenskyj tatsächlich ein Held? Wenn man die klassischen Maßstäbe anlegt: Ja. Er kämpft gegen einen übermächtigen verbrecherischen Gegner, ohne Rücksicht auf seine eigene Sicherheit. Sein Ziel, seine Motive und sein Handeln sind aller Ehren Wert. Schon jetzt hat er seinen Platz in den künftigen Geschichtsbüchern und Gedenktafeln sicher.
Es gibt aber auch eine – wie ich meine – ehrenwerte Alternative.
Am vergangenen Donnerstag bereits hatte ich – auch auf Twitter – geschrieben:
Wenn die Ukraine sich nicht wehrt, wird sie von Putin überrannt. Wenn die Ukraine sich wehrt, wird sie auch von Putin überrannt.
Der Unterschied besteht in der Anzahl der getöteten Menschen und dem Ausmaß der zerstörten Infrastruktur.
https://twitter.com/KanzleiHoenig
Der Weg, den Selenskyj hier geht, bedeutet
den sicheren Tod und das Elend zahlloser Menschen
die massive Zerstörung großer Teile der Städte
die Vernichtung von Versorgungseinrichtungen und Infrastrukturen
die Flucht von tausenden Menschen unter Zurücklassung all dessen, was ihr Leben bisher ausgemacht hat
die Trennung der Frauen und Kinder von ihren Söhnen, Ehemännern und Vätern, die in Todesgefahr zurückbleiben.
Mich hat ein Bild beeindruckt: Der Vater wird kurz vor der Grenze aus dem Zug nach Westen gezerrt, seine Frau und seine Kinder müssen ohne ihn weiterfahren. Er wird zurück ins Landesinnere transportiert, damit er als Soldat der Landesverteidigung zur Verfügung steht.
Und damit er mit relevanter Wahrscheinlichkeit dort den Heldentod stirbt. Vielleicht auch erst, nachdem er für den Heldentod eines anderen Soldaten, einer der wie er zuvor von seiner Familie in Russland getrennt wurde, gesorgt hat.
All diese Zerstörungen und Vernichtungen, der Verlust von vielen Menschenleben verhindern ganz sicher aber nicht, dass Putin und seine Vasallen die Urkaine besetzen und unterwerfen. Es wird „nur“ – etwas? – länger dauern, bis es soweit ist. Im Ergebnis läuft es auf dasselbe hinaus.
Wie sieht nun die Alternative aus:
Regierungsgebäude der Ukraine, via Wikipedia CC BY-SA 3.0
Selenskyj könnte erhobenen Hauptes die weiße Fahne an den anderen, linken Fahnenmast des Regierungsgebäudes hängen und kapitulieren (was er – oder die, die nach ihm kommen werden – ohnehin tun wird, nur eben später).
Das(!) wäre heldenhaft, weil dadurch zigtausendfaches Leid verhindert würde.
Wenn die Menschen vor diese Alternative gestellt worden wären, bevor ihre Wohnungen und Häuser zerbombt wurden, und gefragt worden wären, was ihnen lieber ist, weiß ich die Antwort, bevor ich sie gehört habe.
Als Strafverteidiger kenne ich das Gefühl der Ohnmacht sehr genau. Wenn man mit jeder Faser des Körpers das Unrecht spürt, aber nicht dagegen ankämpfen kann … das ist nur schwer erträglich. Hat man allerdings erkannt, dass man mit dem Kopf nicht durch die Wand kommt, sind andere Wege angesagt; Umwege, die weiter und vielleicht auch beschwerlich sind, die aber verhindern, dass man sich den Schädel einrennt.
Der Verzicht auf militärischen Widerstand bedeutet nicht den Verzicht auf die Sanktionen, die jetzt auch verhängt werden. Eine Wiederholung ist nicht zu befürchten, wenn diese Reaktionen konsequent geschehen. Das nämlich bedeutet das wirtschaftliche Aus Russlands.
Und die Kapitulation vor der Übermacht der Waffen bedeutet dann auch keine Zustimmung, überfallen zu werden.
Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt. Und heldenhaft wäre es auch, seine Machtlosigkeit einzuräumen, wenn man anders Menschenleben nicht retten kann.
Schaffen wir eine internationale Einigkeit und drehen diesem verlogenen Kriegsverbrecher Putin nachhaltig den Geldhahn zu, isolieren wir ihn und seine Spießgesellen von der zivilisierten Welt.
Der Mann ist nicht unsterblich. Das Volk der Ukrainer aber schon.
Wenn die Polizei mitten in der Nacht durch das Fenster in eine Rechtsanwaltskanzlei schaut, stellt sich nicht nur die Frage nach der Zulässigkeit, sondern auch nach der Zuverlässigkeit des Anwalts.
Einen illustrien Einblick in die Ermittlungsmethoden der Polizei gibt dieser Ausriss aus einem Bericht über die Observation einer Rechtsanwaltskanzlei.
Mit „Büro“ meint der Polizeibeamte „Kanzlei“, in die er das Kameraobjektiv gerichtet hatte. Er konnte zwar nicht hören, was der Anwalt mit seiner Mandantschaft besprochen hat, aber die Schriftstücke und den Text auf dem Bildschirm konnte er mitlesen.
Das Indiz – die Änderung der Bankverbindung der GmbH in einem Schreiben an das Finanzamt – wurde dann in den späteren Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen genutzt.
Darüber, ob ein solcher Angriff in das anwaltliche Mandatsverhältnis tatsächlich bedenkenlos zulässig ist und die derart gewonnenen Beweismittel verwertet werden können, muss man sich hier keine Gedanken machen; es spielt in diesem Falle keine Rolle mehr.
Berufsrechtlich ist es jedenfalls mindestens problematisch, wenn der Rechtsanwalt seinen Arbeitsplatz so organisiert, dass vertrauliche Unterlagen und der Monitor seines Rechners von außen durch’s Fenster eingesehen werden können.
Manche Anfragen von Kollegen offenbaren deren eigenartige Einstellung zu ihrem Beruf und zur Verschwiegenheitsverpflichtung.
In der Akte eines amtsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens, das die Staatsanwaltschaft gegen einen Mandanten, einem Rechtsanwalt, geführt hat, fand ich das Aktenzeichen eines weiteren Verfahrens.
Ich vermutete eine Verbindung zwischen den beiden Verfahren und wollte ausschließen, dass an anderer Stelle etwas im Verborgenen blüht. Also habe ich auch Akteneinsicht in das vermeintliche „Parallel“-Verfahren beantragt.
Wenig später meldete sich eine Oberstaatsanwältin und teilte mir telefonisch die Hintergründe mit. Das neue Verfahren habe mit meinem Mandanten nichts zu tun. Damit war die Sache insoweit erledigt.
Vor ein paar Tagen nun, etwa ein halbes Jahr nach diesem Gespräch, meldete sich hier eine Rechtsanwältin. Sie forderte in einen recht robusten Tonfall gegenüber meiner Assistentin am Telefon Auskunft von mir, aus welchem Grund ich in „ihrer Sache“ Akteneinsicht beantragt hätte; und mit welcher Berechtigung.
Dort und in den dort zitierten Vorschriften kann man nachlesen, dass eine Rechtsanwaltskanzlei keine Auskunftei ist bzw. sein darf. Mal eben per schnoddrigem Anruf einen Kollegen zu einem Berufsrechtsverstoß anzustiften versuchen, erscheint mir als ein deutlicher Hinweis auf ein eigenartiges Verständnis von den eigenen berufsrechtlichen Pflichten.
Vielleicht ist genau das auch der Grund, aus dem diese Kollegin mit der Oberstaatsanwältin „Kontakt“ hatte – die ist nämlich zuständig bei der Generalstaatsanwaltschaft München für Berufsrechtsverstöße von Rechtsanwältinnen in anwaltsgerichtlichen Ermittlungsverfahren.
Warum Glaskugeln im Home Office eines Strafverteidigers manchmal brandgefährlich werden können.
Das wichtigste Utensil eines Strafverteidigers ist die Glaskugel. Darauf hatte ich bereits vor über 13 Jahren hingewiesen:
Deswegen darf dieses Instrument auch in den neuen Kanzleiräumen nicht fehlen. Die Zwischenlagerung im Home Office jedoch wurde fast zum Verhängnis, für die Kugel vielleicht noch nicht einmal, aber für alles, was drumrum steht.
Aus dem kleinen Loch in der Lehne der Couch qualmte es plötzlich, und statt nach frisch gemahltem Caffè und Croissants roch es verbrannt.
Die tief stehende Sonne erzeugte in kollusivem Zusammenwirken mit der Glaskugel den klassischen Brennglas-Effekt. Das hätte böse enden können …
Nicht alles, was schnell geht, ist auch gut. Fehler sollte besser langsam passieren.
Das Sekretariat meldete den Eingang eines fetten Pakets mit Akten der Steuerfahndung. Ich war zwar froh, dass ich endlich die Akten bekomme, aber digitalisiert wäre es optimal gewesen.
Digitalisierer
Vom heimischen Schreibtisch aus habe ich unseren bewährten Dienstleister mit der Digitalisierung beauftragt. Christoph Bisping, der Geschäftsführer UNIKOPIE Filiale Berlin, sagte mir nicht nur das Einscannen der Steuerfahndungsakten zu, sondern auch den anschließenden Rückversand der Akten an die Steuerfahnung. Perfekt, so geht Service.
Jetzt musste das Paket vom Kurfürstendamm nur noch in die Schillerstraße transport werden.
Transporter
Für solche Transporte innerhalb der Stadt nutze ich auch einen professionellen Dienstleister, seit vielen Jahren immer wieder gern die Jungs und Mädels von Messenger.
Hier reicht eine eMail, ein Anruf oder die Onlinebuchung (Fax geht wohl auch 😉 ), dann die Mitteilung der Abhol- und der Auslieferadresse und ich muss mich um nichts mehr kümmern. Rechnung per eMail, Abbuchung vom Kanzleikonto.
Keine viertel Stunde später klingelte das Telefon. Meine Assistentin teilte mir zerknirscht mit, dass die Akten gar nicht für mich seien, sondern für einen Bürogemeinschafter. Sie habe sich verguckt.
Nicht zu bremsen
Mein sofortiger Anruf bei Messenger konnte die Kurierfahrerin nicht mehr stoppen. Sie war schon in der Kanzlei und hat sich dort – statt des Pakets – einen Korb abgeholt.
Das ist auch eine Folge von flotter und professioneller Arbeit. Wenn der Auftraggeber aber nicht richtig funktioniert, dann geht es sehr schnell mal schief.
Trostpflaster
Die Kurierfahrerin hatte nun einen Weg weniger durch’s Stadtgetümmel, dafür steht dann aber auch ein Trostpflaster für sie mit auf meiner Rechnung.
Besten Dank auf diesem Weg an Unikopie, Messenger und an die rasende Kurierfahrerin.
Das monatliche Abreißen der Kalenderblätter hat etwas Melancholisches an sich. Auf einen Schlag ist es nun schon wieder einen Monat später. Heute sogar schon wieder fast ein halber seit dem letzten Mal …
Ich sollte mir vielleicht einen Kalender besorgen, bei dem ich jeden Tag ein Blatt abreißen muss. Dann ist der Schock nicht so groß …
Manchmal wird aus einer erfolgreichen Verteidigung nach langer Zeit doch noch ein Misserfolg.
Vor vielen Jahren hat mich der Mandant mit seiner Verteidigung beauftragt. Es hat eine lange Zeit gedauert und viel Mühen gekostet, bis am Ende ein Urteil stand, mit dem er leben konnte.
Herausgekommen war eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Ich konnte außerdem erreichen, dass das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft auf die sonst übliche Einziehung eines Vermögensvorteils verzichtete, der sich ohnehin nur sehr schwer in Mark und Pfennig hätte umrechnen lassen.
Ganz ohne finanzielle Belastung wollte das Gericht den Mandanten aber auch nicht laufen lassen. Zur Bewährungsauflage wurde ihm gemacht, 3.000 Euro in Raten zu je 100 Euro an die Justizkasse zu zahlen. Auch das war akzeptabel und sollte nach Bekunden des Mandanten auch kein Problem darstellen.
Nach Ablauf der Bewährungszeit beauftragte mich der Mandant dann damit, den Erlass der Strafe zu beantragen, § 56g StGB.
Das ist keine große Sache und auch nur ein Textbaustein. Zunächst reagierte das Gericht nicht, deswegen habe ich drei Wochen später an den beantragten Straferlass erinnert.
Nun bekam ich Post vom Gericht – aber nicht den gewünschten Beschluss, sondern ein an den Mandanten gerichtetes Schreiben:
Da muss ich mich nicht wundern, dass der Straferlass bisher nicht erfolgt ist.
Ich würde mich nun ärgern, wenn das gute Ergebnis nun wegen der noch ausstehenden 600 Euro gedreht würde. Sollte der Mandant die Zahlung nicht leisten (und das Gericht die Ansicht verrteten, dass er sie leisten müsste und könnte), hätte das den Widerruf der Strafaussetzung zur Folge und der Mandant würde nach all den Jahren doch noch einfahren …
Das würde nicht nur den Mandanten ärgern, sondern in so einem Fall auch seinen Verteidiger enttäuschen. Mal schauen, ob man da noch etwas retten kann …
eMail-Spammer gehen mir auf die Nerven. Ich nerve sie schon seit einigen Jahren gern zurück. Dazu habe ich einen Textbaustein gebastelt, mit dem ich binnen weniger Sekunden(!) quasi automatisiert auf den Spam reagiere.
Eine Abmahnung, die zumindest erst einmal erschreckt, was regelmäßig schon sofort dazu führt, dass meine eMail-Adresse auf eine Blacklist gesetzt wird.
In einigen Fällen erhalte ich sogar eine Antwort auf die Abmahnung, vergleichsweise seltener auch die unterschriebene Unterlassungserklärung und manchmal sogar Post von einem Rechtsanwalt, den der Spammer (hoffentlich kostenpflichtig) mit der Rückmeldung auf meine Abmahnung beauftragt hat.
Insgesamt also eine mühelose Retourkutsche, die in der Regel auch zielführend ist. Der Spam, bei dem ich den Absender identifizieren kann, ist deutlich weniger geworden. Den Rest fressen meine Filter oder die Delete-Taste.
Darüber hinaus gehende Aktionen – wie den Antrag ans Landgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und ggf. eine Unterlassungsklage – behalte ich mir mittlerweile nur noch für wenige ausgesuchte Einzelfälle und zu Unterhaltungszwecken vor.
Wer mag, kann den – zur allgemeinen Belustigung (und auf vielfache Nachfrage eines einzelnen Herrn) frei zur Verfügung gestellten – Textbaustein für sich nutzen; ich wünsche gute Unterhaltung.
Der Kanzlei-Hoenig-5-Sekunden-Abmahn-Textbaustein:
Sehr geehrte Damen und Herren.
Am [$DATUM] ging in unserer Kanzlei auf meiner eMail-Adresse *** [$eigene@eMailAdres.se] *** eine eMail ein, in der für Ihre Dienstleistung bzw. für Ihr Angebot geworben wurde. Den Wortlaut Ihrer eMail habe ich unter der Signatur dieser Abmahnung vollständig zitiert. Ich habe mit einer derartigen Werbung kein Einverständnis erklärt.
Ich fordere Sie daher auf,
I. die Durchführung bzw. Mitwirkung an weiterer unerwünschter Werbung per eMail zu unterlassen und zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr innerhalb der unten genannten Frist eine dazu geeignete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Schriftform abzugeben. Unter https://www.kanzlei-hoenig.de/docs/ue.pdf finden Sie einen dafür geeigneten Vordruck. Die Erklärung ist mir im Original zu überlassen, eine Zusendung per eMail oder Fax ist lediglich zur Fristwahrung geeignet und beseitigt die Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht.
welche personenbezogenen Daten ganz konkret bei Ihnen verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde), einschließlich eventueller mich betreffender pseudonymisierter Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 5 DSGVO sowie
zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden.
Darüber hinaus erbitte ich Informationen über
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,
Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden,
die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung,
ein ggf. bestehendes Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO,
mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde,
die Herkunft der Daten.
Sollte eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO stattfinden, bitte ich um aussagekräftige Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren.
Falls eine Datenübermittlung in Drittländer stattfindet, bitte ich um Informationen, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO vorgesehen sind.
Falls Sie mich betreffende anonymisierte Daten verarbeiten, bitte ich Sie darum, mir das nicht nur mitzuteilen, sondern auch das verwendete Verfahren verständlich zu erläutern.
Meine Anfrage schließt explizit auch sämtliche weiteren Angebote und Unternehmen ein, für die Sie Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO sind.
Bitte stellen Sie mir außerdem kostenfrei eine Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung.
III. diese Daten nach vollständiger Auskunftserteilung in vorbezeichnetem Umfang zu löschen und diese Löschung verbindlich zu bestätigen.
IV. die oben unter Ziffer I. dargelegten und jeweils gem. § 271 I BGB sofort fälligen Ansprüche innerhalb einer Frist bis zum *** [$heute plus deri Tage – konkretes Datum! ] *** (Erklärungen hier eingehend) zu erfüllen und kündige für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs gerichtliche Schritte an.
V. Für den Eingang Ihrer unter Ziffer II geforderten Auskunft und der Datenkopie habe ich eine Frist bis zum *** [$heute plus 3 Wochen – konkretres Datum], 16:00 Uhr *** (hier eingehend) vorgemerkt. Sollten Sie meiner Anfrage nicht innerhalb der genannten bzw. gesetzlich vorgesehenen Frist nachkommen, werde ich gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung meines Auskunftsanspruch bemühen und Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn ich für telefonische Rückfragen nicht zur Verfügung stehe.
Verbesserungs-, Ergänzungs- oder sonstige Vorschläge nehme ich gern in den Kommentaren entgegen, Mandate in diesen Sachen jedoch nicht.