Die Leute bei unserer berufsständische Körperschaft öffentlichen Rechts, also bei der Rechtsanwaltskammer Berlin, haben Langeweile. Und sie vertreten die Ansicht, dass auch die Mitglieder dieser Organisation nichts Besseres zu tun haben, als sich um die Verwaltung ihrer Mitgliedschaft zu kümmern. Deswegen hauen sie einfach mal per beA einen unangespassten Textbaustein raus.
Damit können sie sicherstellen, dass sich daraufhin tausende Kollegen durch ihre Unterlagen wühlen. Denn die Kollegen prüfen dann, ob sie nachweisen können, den Fortbildungsnachweis für das Jahr 2023 an die gelangweilten Leute der Rechtsanwaltskammer Berlin geschickt zu haben.
Um den Leuten bei dieser RAK dabei zu helfen, ihre Langeweile zu vertreiben, habe ich ihnen meine Fortbildungsnachweise noch einmal – diesmal gegen Empfangsbekenntnis – zugesandt.
Vielleicht erbarmen sich noch weitere Kollegen und schicken ihre Fortbildungsnachweise zu Unterhaltungszwecken auch noch einmal an die Kammer.
Ich hatte tatsächlich heute noch etwas freie Zeit und das Wetter war auch nicht zum Spazierengehen geeignet. Deswegen habe ich dann auch noch diesen kleinen Blogbeitrag geschrieben.
Die Steuerfahnderin war angefressen. Warum haut ihr der Vorgesetzte schon wieder eine fette Akte auf den Tisch?
Sie sucht das Gespräch mit dem Leiter, diskutiert mit ihm über ihre Zuständigkeit … am Ende ohne Erfolg.
Bevor die Beamtin die Akte in eine dunkle Ecke pfeffert, schreibt sie noch eine Aktennotiz
(Wem soll er den Fall sonst geben? -> Fazit: Fall bleibt bei mir! Hiermit wird vermerkt, dass in den nächsten 6 Monaten mit keiner Bearbeitung zu rechnen ist.
Knapp 12 Monate später habe ich die Akte auf meinem Tisch. Zwischen diesem Vermerk und der Kopie des Schreibens, mit dem mir die Akte übersandt wurde, gibt es noch ungefähr 10 Blatt belanglose Dokumentationen in Form von Datenbankausdrucken. Sonst nichts.
Meinem Mandanten kann diese Trotzreaktion nur Recht sein. Wenn sich der Vorwurf der Lohnsteuerhinterziehung in 22 Fällen bestätigen sollte (wovon ich erst einmal nicht ausgehe), sind bereits jetzt schon 14 verjährt.
Wir haben alle Zeit der Welt und jedes Verständnis für trotzige Steuerfahnderinnen.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat sich bei mir gemeldet. Sie möchte Informationen über das Ergebnis der Regulierung eines Verkehrsunfalls.
Unser Mandant war bei dem Unfall zu Schaden gekommen. Aus diesem Personenschaden sind der DRV irgendwelche Ansprüche entstanden.
Damit der Rentenversicherer seine Ansprüche versilbern kann, ist er auf Informationen angewiesen, die diese Ansprüche begründen können.
Diese Fakten fragt die DRV mit einem Fragebogen ab, den ich nun ausfüllen, stempeln und unterschreiben soll:
Den Zettel schickt mir der Sachbearbeiter mit diesem freundlichen Schreiben:
(Unterstreichung von mir)
Ich habe überlegt, wie ich darauf reagieren soll. Insbesondere der letzte Satz in diesem Anschreiben hat mich nachdenklich gemacht. Und das ist nun dabei herausgekommen.
Lieber Sachbearbeiter.
Sie bitten mich, Ihnen zu verraten, mit welchem Ergebnis ich ein längst abgeschlossenes Mandat bearbeitet habe.
Dass Rechtsanwälte einer Schweigepflicht unterliegen, scheint Ihnen nicht bekannt zu sein. Deswegen erlauben Sie mir den Hinweis auf § 43a Abs. 2 BRAO und auf § 2 BORA, die meine Verschwiegenheitspflicht berufsrechtlich regeln. Und weil Sie mich als Strafverteidiger anschreiben, schicke ich Ihnen noch den § 203 StGB hinterher, der die Strafbarkeit der Verletzung des Mandatsgeheimnis reguliert.
Das Problem liese sich jedoch recht einfach lösen, wenn man weiß wie. Das werden Sie aber sicher noch herausfinden.
Ein anderes Detail ist aber entscheidend. Ich sitze zur Zeit in einem bequemen Stuhl am Ufer eines türkisblauen Sees unter einem sonnigen Himmel; mitten im Wald und höre über mir fröhliches Vogelgezwitscher.
Ab und zu kommen Wanderer hier vorbei; wie auch vor einer guten Stunde der freundliche ältere Herr, mit dem ich mir ein Bier geteilt habe. Jetzt steht vor mir das zweite Glas frisches Veltins und ich lese Ihren Brief.
Bitte sagen Sie mir doch, womit Sie mich motivieren wollen, genau jetzt in die finsteren Tiefen meines digitalen Archivs hinabzusteigen, längst abgelegte und verstaubte Akten herauszusuchen, um daraus irgendwelche Zahlen und Daten auf Ihren Fragebogenzettel zu schreiben, statt weiter mein Bier zu trinken, den Vögelchen lauschen und den Lauf der Sonne zu beobachten.
Ich bin auf Ihre Antwort gespannt und wünsche Ihnen bis dahin eine entspannte – und vor allem bezahlte – Arbeitswoche.