Die Leute bei unserer berufsständische Körperschaft öffentlichen Rechts, also bei der Rechtsanwaltskammer Berlin, haben Langeweile. Und sie vertreten die Ansicht, dass auch die Mitglieder dieser Organisation nichts Besseres zu tun haben, als sich um die Verwaltung ihrer Mitgliedschaft zu kümmern. Deswegen hauen sie einfach mal per beA einen unangespassten Textbaustein raus.
Damit können sie sicherstellen, dass sich daraufhin tausende Kollegen durch ihre Unterlagen wühlen. Denn die Kollegen prüfen dann, ob sie nachweisen können, den Fortbildungsnachweis für das Jahr 2023 an die gelangweilten Leute der Rechtsanwaltskammer Berlin geschickt zu haben.
Um den Leuten bei dieser RAK dabei zu helfen, ihre Langeweile zu vertreiben, habe ich ihnen meine Fortbildungsnachweise noch einmal – diesmal gegen Empfangsbekenntnis – zugesandt.
Vielleicht erbarmen sich noch weitere Kollegen und schicken ihre Fortbildungsnachweise zu Unterhaltungszwecken auch noch einmal an die Kammer.
Ich hatte tatsächlich heute noch etwas freie Zeit und das Wetter war auch nicht zum Spazierengehen geeignet. Deswegen habe ich dann auch noch diesen kleinen Blogbeitrag geschrieben.