Wieder einmal steht Bernd Höcke im Mittelpunkt eines Strafverfahrens. Gegen den Chef der blaubraunen AfD werden erneut schwere Vorwürfe erhoben. Sie gehen zurück auf die wiederholte Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“, der zentralen Losung der SA, der Sturmabteilung, einer paramilitärischen Schlägertruppe der NSDAP.
Der erste Teil dieses Spruches, ausgesprochen von ihm während einer Rede, führte bereits zu einer (noch nicht rechtskräftigen) Geldstrafe. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Halle an der Saale verurteilte den AfD-Funktionär wegen des öffentlichen Verwendens einer verbotenen Naziparole zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen.
Für den nun anstehenden zweiten Prozess hat das Landgericht Halle Verhandlungstermine für den 24. und 26. Juni angesetzt.
Es geht um denselben Vorwurf. Allein wegen der Wiederholung der auch von Hitler und Goebbels verwendeten Formulierung kann und wird die Strafe voraussichtlich höher ausfallen. Angesichts seiner (zu erwartenden) einschlägigen Vorstrafe besteht die berechtigte Hoffnung, dass es diesmal nicht bei einer Geldstrafe bleibt.
Viele Beobachter und Kritiker der AfD würden eine solche Entwicklung begrüßen, zumal Höcke mit seinen Zitaten immer wieder versucht, die Grenzen des Sagbaren in Richtung Kloake zu verschieben.
Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wäre ein Mittel, dies zumindest bis zum Ablauf der Bewährungszeit zu verhindern.