beA und das LG Arnsberg

Ich möchte gern eine Antragsschrift an das Landgericht Arnsberg schicken. Und das soll jetzt nach dem Willen der BRAK und des Gesetzgebers per besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) erfolgen.

Dazu muss ich eigentlich nur die Adresse des Landgerichts eingeben, der Rest wie die Aktenzeichen etc. steht in meinem Schriftsatz bzw. soll von der Software automatisch übernommen werden.

Also lege ich los und suche in diesem beA die Adresse des Gerichts:

Ok, das Amtsgericht wurde gefunden. Das ist aber hier nicht zuständig.

Zurücksetzen und zweiter Versuch:

Auch hier schlägt mir das beA das Amtsgericht vor. Nein, das möchte ich aber nicht.

Nochmal zurücksetzen und dann den dritten Versuch:

Das beA bleibt stur. Das Landgericht scheint per beA nicht erreichbar zu sein, jedenfalls nicht für mich.

Dann also der bewährte work around: Ich schicke den Schriftsatz wie üblich per Fax auf die Geschäftsstelle der Strafkammer beim Landgericht. Und dann aber noch per beA an das Amtsgericht; sollen die sich doch darum kümmern.

Ich bin zu alt, um mich noch über diesen elenden Mist weiter aufzuregen.

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beA – Absurdidäten

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist eine Quelle dauerhaften Ärgernisses. Ein Fortbildungsangebot der RAK Berlin offenbart dessen Absurdität.

Das beA soll dazu dienen, einen sicheren Austausch von digitalisierten Daten zu gewährleisten. Für die Herstellung dieses Versand- und Empfangsprogramms haben wir Rechtsanwälte bereits einen Millionenbetrag gezahlt.

Bekommen haben wir dafür ein Instrument, das in der Praxis nur unter Androhung empfindlicher Übel genutzt wird, § 31a Abs. 6 BRAO. Weil das Programm den normal begabten Anwender (quasi also jeden Rechtsanwalt, der kein Informatik-Studium absolviert hat) überfordert.

Für den Betrieb dieser althergebrachten (sic!) Technologie erhebt die BRAK nach eigenen Angaben einen jährlichen Beitrag von voraussichtlich 65 bis 70 Euro für jeden der ca. 164.500 Berufsträger von den regionalen Rechtsanwaltskammern. Das sind 11,5 Mio. Euro. Jedes Jahr.

Der DeutscherAnwaltVerein hat weitere Kosten ermittelt:

Damit man mit dieser Software arbeiten kann, muss sie aber erst einmal auf den Kanzleirechnern installiert werden. Selbst Anwender, die kein Problem damit haben, einen neuen Rechner mit einem komplett neuen Betriebssystem aufzusetzen und Netzwerke zu pflegen, sind mit dieser Installation überfordert. Die Kosten für die Installation durch einen IT-Dienstleister dürften fast im vierstelligen Bereich liegen.

Aber auch die alltägliche Nutzung ist ein einziges Trauerspiel. Bevor man einen selbst erstellten Schriftsatz an ein Gericht oder an die Staatsanwaltschaft übermitteln kann, muss der gemeine Anwender erst einmal eine Fortbildung absolvieren.

Dafür bietet beispielsweise die Berliner Rechtsanwaltskammer gleich drei Veranstaltungen an:

Einmal abgesehen von den Kosten für diese Bedienungsanleitungen in Höhe von 485 Euro soll der doppelt examinierte Auszubildende sich 12 Stunden lang erklären lassen, wie man PDF-Dokumente ans Gericht schickt und wie man Post vom Gericht entgegen nimmt.

Allein schon dieses Fortbildungsangebot (pdf) belegt die Absurdität dieses Projekts „beA“.

Der Vorteil allerdings besteht darin, dass man nach der Teilnahme auch zuverlässig in der Lage ist, den monatlichen Spam Newsletter der BRAK zu empfangen (mit einem Link auf die Seite, von der man sich den Newsletter dann downloaden kann).

Meine Kanzlei ist seit 1996 stets mit der aktuellen Technologie ausgestattet. Seit vielen (10 oder mehr) Jahren arbeiten wir (nahezu) mit digitalisierten Akten. In all den Jahren habe ich mich noch nie so sehr und dauerhaft über eine Softwarelösung geärgert wie über dieses millionenschwere Machwerk (das zudem dafür kritisiert wird, nicht so sicher zu sein, wie es zu erwarten gewesen wäre).

Gegen jeden Ladendieb oder Schwarzfahrer wird strafermittelt; manch einer wird auch einsperrt. Die Verantwortlichen für das beA hingegen laufen immer noch frei rum.

Das beA und die Arroganz der Funktionäre

Manche Software ist schon für sich genommen schon ein digitalisiertes Ärgernis. Wenn die dafür Verantwortlichen dann selbst nicht wissen, wie man mit ihrem eigenen Digitalmüll umgehen sollte, wird es ungemütlich.

Das Konzept der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für die Entwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) war von Anbeginn nicht geeignet, den Nutzern das Leben und Arbeiten zu erleichtern. Insbesondere Rechtsanwälte, deren Kanzleien bereits über eine funktionierende digitale Infrastruktur verfügten, wurden gezwungen, mit einer Software umzugehen, die schon viele Jahre zuvor als überholte Technik gegolten hätte.

Trotz substantiierter Kritik von allen kompetenten Seiten und aus unterschiedlichen Blickwinkeln hielten diejenigen, die von sich behaupten, Interessenvertreter der Anwaltschaft zu sein, krampfhaft an dem Programm fest. Die Anwälte hatten keine Chance: Sie mussten sich mit der umständlichen und nutzerfeindlichen Software arrangieren.

Zwischenzeitlich haben wohl die meisten Rechtsanwälte Routinen entwickelt, um die klopsige Anwendung irgendwie in den Kanzleialltag zu integrieren.

Strafverteidiger hatten und haben damit weniger Probleme – das beA wird so gut wie nicht genutzt; Strafgerichte und Staatsanwaltschaften können mit dem ganzen elektronischen Teufelszeug scheinbar ohnehin nicht umgehen.

In meiner – volldigitalisierten – Kanzlei sind seit Inbetriebnahme des beA im November 2016 daher keine zehn(!) ernstzunehmende Zusendungen über das Postfach eingegangen, die Tests-Mails und freundlichen kollegialen Grüße einmal ausgenommen.

Für meinen Postausgang werde ich das beA erst dann regelmäßig nutzen, wenn mir bei Nichtnutzung empfindliche Übel angedroht werden. Bis dahin stehen mir wesentlich komfortablere Möglichen für den Versand zur Verfügung.

Derzeit erhalte ich regelmäßig im monatlichen Turnus eine solche Nachricht:

Wenn ich nicht risikieren will, dass ich doch einmal irgendwas Wichtiges ignoriere, bin ich gezwungen, mich in dieses beA umständlich einzuloggen.

Mit viel Zeit und Geld ist es mir gelungen, das Postfach in meine Anwaltssoftware zu integrieren. Damit muss ich wenigstens nicht mehr mit dieser noch viel unerträglicheren „beA Client Security“ über einen Browser arbeiten.

Nach doppelter(!) Eingabe eines sechsstelligen Zahlencodes in den eigens für das beA angeschafften Kartenleser komme ich ins System und erhalte die folgende Information:

Die Kollegin Dr. Tanja Nitschke schickt mir per beA einen Newsletter!

In diesem PDF-Dokument sind dann zwei Links auf die BRAK-Mitteilungen (https://www.brak-mitteilungen.de/flipbook/mitteilungen/) und auf das BRAK Magazin (https://www.brak-mitteilungen.de/flipbook/magazin/), die ich mir dann im Internet ansehen oder herunterladen kann.

Ob ich diese beiden durch Werbung mitfinanzierte Hochglanzzeitungen lese und deren Inhalte zur Kenntnis nehme, ist mir freigestellt. Es besteht auch für die RAK keine Notwendigkeit, den Zugang dieser Veröffentlichung nachweisen zu müssen.

Auf meine Anregung, für diese Informationen – also die beiden Downloadlinks – daher den üblichen Versandweg per eMail zu wählen und das beA nur für vertrauliche und/oder zustellungskritische Dokumente und Zuschriften zu nutzen, reagiert die Schriftleiterin Dr. Nitschke mit der nur Funktionären eigenen sturen Überheblichkeit.

Die Funktionäre der BRAK und das beA, eine unheilige Allianz, mit der sich Rechtsanwälte irgendwie arrangieren müssen.

Photo („Trash“) by Donald Giannatti on Unsplash

beA Kündigungsformular

Ich habe das beA-Softwarezertifikat bestellt, um mir die Mitnahme des Kartenlesers auf Dienst- und Urlaubsreisen zu ersparen.

Nachdem ich die Hürden der Installation überwunden habe …

Antwort der Hotline auf meine Reklamation, dass die Installation nicht funktioniert.

… hatte ich noch Fragen zur Abrechnung: Muss ich nun jeden Monat 4,90 € an die BNotK überweisen?

Die Produktdetails äußern sich wie folgt:

Produktdetails des Softwarezertifikats

So richtig eindeutig ist das alles nicht: Soll ich jetzt die Summe aus 12 Monaten zu je 4,90 € jährlich zahlen? Ich frage besser mal nach.

Die Hotline informiert:

Aha, dann ist das jetzt auch geklärt: Eine „Gebühr“ in Höhe von 4,90 € und das Ganze dann „Jährlich“.

Aber da mir die Kündigungsfristen nicht mitgeteilt wurden, habe ich bereits ein paar Tage nach der Installation vorsorglich das offenbar abgeschlossene Abo gekündigt. Per eMail.

Dass ich überhaupt ein Abo abgeschlossen habe, ist mir bis zu der klarstellenden eMail der Hotline nicht gesagt worden und nicht bewusst gewesen (Anmerkung des Strafverteidigers: Ich habe mich an dieser Stelle an die Verteidigungen in den sogenannten Abofallen-Fällen erinnert, in denen der Abo-/Kostenhinweis ähnlich gestaltet war, damit er leicht zu übersehen ist.).

Ein paar Wochen später erreichte mich die Mitteilung des beA-Service der BNotK – die Reaktion auf meine Kündigung.

Das Team der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer übermittelte mir die AGB_Zertifizierungsstelle_beA_September2017 (pdf) und dieses wunderbare Kündigungsformular-beA (pdf):

Ich frage die Hotline jetzt noch, ob ich dieses Formular (auf der Rückseite als „Formular A38“ gekennzeichnet) mit einer eingescannten Unterschrift signieren und dann per eMail oder Fax an die BNotK schicken darf. Oder ob die förmliche Zustellung des mit dokumentenechter Tinte unterzeichneten Originals per Gerichtsvollzieher erforderlich ist.

Die weitere Frage nach der Qualität der bewusstseinserweiternden Substanzen, die die Erfinder dieses Kasperltheaters mutmaßlich zu sich genommen haben, stelle ich schriftlich per beA.

beA-Problem aufgetreten

Ich wollte mal eben das Software-Token für mein beA einrichten. Windows erkennt sofort: Da tritt ein Problem auf.

Diesen Bluescreen habe ich jahrelang nicht mehr gesehen.

Ich freue mich, dass beA mich an erinnert hat, dass es doch noch ernsthafte Systemabstürze gibt.