Das Wochenende ist die Zeit zur Muße. Die einen folgen dem Diktat, bei sonnigem Wetter das Haus verlassen zu müssen. Ich nutze den freien Tag zur Maschinenpflege.
Das gute Stück – die ECM Technika 1, eine Zweikreismaschine mit E61-Gruppe und Thermosiphon – haben wir zur einer Zeit gekauft, in der uns die DM noch vertrauter war als der EUR.
Im Januar 2003 hat die macchina 1.689 Euro gekostet, das waren für uns rund 3.300 DM. 22 Jahre später kann ich sagen: Die Kaffeemaschine, und zwar noch das italienische Modell, war preiswert im klassischen Sinne des Wortes.
In den gut zwei Jahrzehnten waren genau dreimal Reparaturen notwendig geworden; sogenannte Verschleißteile mussten ersetzt werden. Demnächst werde ich das Ventil für die Dampfdüse wieder instandsetzen. Das war’s dann aber auch an Unregelmäßigkeiten.
Und sonst: Ab und zu ein wenig putzen, alle sechs bis acht Wochen den Brühkopf entfetten und täglich Caffè genießen, dessen Qualität uns die Zeit zwischen den Fahrten nach und in Italien verkürzt.
Die Caffè-Bohnen bekommen wir aus meiner Heimatstadt Siegen von der Kaffeekutsche, einem Wochenmarkt-Barrista, der das Siegerland mit frischem Caffè versorgt. Geröstet und verpackt werden die Bohnen von der Rösterei Langen im sauerländischen Medebach. Regional und Bio, wie es der Zeitgeist verlangt.
Das Parken auf Parkplätzen von Super- oder Baumärkten oder Möbelhäusern ist eine beliegte Möglichkeit, sein Auto (kostengünstig) in Stadtnähe abzustellen. Das sehen die Parkplatzbetreiber nicht gern und fordern für das Parken ohne einzukaufen eine sogenannte Vertragsstrafe.
Oft haben sie ein Unternehmen mit der Parkraumbewirtung beauftragt, das dann den Halter des Fahrzeugs ermittelt, anschreibt und die Vertragsstrafe in geringer zweistelliger Höhe fordert.
In diesen Forderungsschreiben oder in den Informationen auf der Website des Service-Unternehmens wird die Pflicht des Halters zur Offenbarung des Fahrers behauptet.
Selbstverständlich besteht eine solche Pflicht nicht!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Urteil klargestellt, dass das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem privat betriebenen, gebührenpflichtigen Parkplatz ohne ordnungsgemäße Bezahlung und sichtbares Auslegen eines Parkscheins eine verbotene Eigenmacht darstellt. Das bedeutet, dass der Fahrzeugführer das Besitzrecht des Parkplatzbetreibers verletzt, wenn er sich nicht an diese Bedingungen hält.
Das Gericht urteilte, dass der Parkplatzbetreiber keine unbedingte Pflicht hat, den Parkplatz uneingeschränkt für jedermann zugänglich zu machen. Der Zugang kann also an die Bedingung der Zahlung einer Parkgebühr und das Auslegen eines Parkscheins geknüpft werden. Wird dies missachtet, liegt eine Besitzstörung vor, gegen die sich der Parkplatzbetreiber wehren kann.
Wird das Fahrzeug von einer anderen Person als dem Fahrzeughalter abgestellt, kann der Halter als sogenannter „Zustandsstörer“ haftbar gemacht werden. Dies bedeutet, dass der Halter auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er auf eine Anfrage des Parkplatzbetreibers, den Fahrer zu benennen, schweigt. Dabei ist es unerheblich, dass der Halter selbst nicht am Verstoß beteiligt war – allein die Tatsache, dass er das Fahrzeug anderen zur Nutzung überlassen hat, reicht für die Haftung aus.
Nebenbei
Das Gericht entschied auch, dass dem Parkplatzbetreiber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Halteranfrage zusteht, da diese Maßnahme lediglich der Vorbereitung der Unterlassungsaufforderung dient und nicht der Beseitigung der Besitzstörung.
Zusammengefasst:
Der Fahrzeughalter kann nur dann haftbar gemacht werden, wenn er das Fahrzeug einer anderen Person überlassen hat und diese dem Parkplatzbetreiber nicht bekannt gibt.
Die von den Unternehmen immer wieder gern zitierte Entscheidung des BGH aus 2014 setzt also klare Grenzen für die Forderung bei der Verfolgung solcher angeblicher Verstöße.
Sinnvoll ist also:
Die in Anspruch genommenen Halter sollten also mit der Benennung des Fahrers (inklusive dessen vollständiger Anschrift) auf die Forderungsschreiben reagieren.
Und wenn man sich nicht mehr erinnern kann, an wen man das Auto ausgeliehen hat? In dieser Datenbank werden alle Fahrer erfasst, die sich Autos ausleihen und damit auf Super- und Baumarktparkplätzen parken.
Die Digitalisierung macht es möglich, mein Arbeitsplatz ist mobil.
Deswegen habe ich geplant: Im Herbst möchte ich in 2.386 Meter Höhe auf dem Maglić im Nationalpark Sutjeska in Bosnien-Herzogowina arbeiten.
Und um dem ekeligen Berliner Winter zu entfliehen sind ab Dezember der Norden Portugals und der Alentejo die Orte, an denen ich meinen Schreibtisch aufstellen möchte.
Nun stellt sich für mich die folgende Frage. Wie kann ich die Belastungen redzieren, die durch den Spritverbrauch auf Rückreise vom Balkan nach Berlin im Oktober und die anschließende Reise von dort an den portugiesischen Atlantik im Dezember für die Umwelt entstehen?
Die Route vom Sutjeska-Nationalpark über Berlin zum Naturpark Südwest-Alentejo ist etwa 4.400 km lang.
Wenn ich mir jetzt den Umweg über Berlin spare und im Oktober von Bosnien direkt nach Portugal fahre, ist der Weg 1.000 km kürzer.
Ich denke, das ist eine hervorragende Möglichkeit: Spritsparen und dabei fünf Monate in herrlichen Landschaften arbeiten können.
Eine klassische Win-Win-Situation für den mobilen Strafverteidiger. So mache ich das!
Die ärztlichen Verordnungen erfolgen seit Kurzem per eRezept. Das ist für jemanden, der regelmäßig Medikamente braucht, eine zeitgemäße und zeitsparende Möglichkeit, sich mit den Pillen zu versorgen, also grundsätzlich eine sehr sinnvolle Einrichtung.
Ein Anruf in der Arztpraxis oder eine eMail und kurze Zeit später kann man das Rezept in der Apotheke abholen: Versichertenkarte vorlegen, kurz warten bis der Apotheker seinen Kampf mit der Telematikinfrastruktur (TI) beendet hat … fertig.
Es könnte so schön sein
Nun möchte ich gern wissen, was der Arzt aufgeschrieben hat, bevor ich in die Apotheke gehe. Und manchmal möchte ich, dass mir meine Medizin zugeschickt wird, also gar nicht in der (Versand-)Apotheke vorstellig werden.
Genau dafür gibt es eine App von gematik, perfekt.
Um mich in dieser App anmelden zu können, benötige ich die Kartenzugangsnummer, die auf meiner Versichertenkarte notiert ist.
Und die dazugehörige PIN, die ich von der Krankenkasse, in meinem Fall von der Barmer, bekomme.
Also mal eben flugs die PIN besorgt, habe ich mir gedacht. Mal eben flugs.
Variante 1: Bestellung des PIN-Briefs „bequem digital“.
Das hört sich doch gut an, oder? Aber warten Sie erstmal ab.
Ok, die Karte habe ich, den Personalausweis und ein NFC-fähiges Smartphone auch. Aber weder dazugehörige PIN noch diese „Nect Wallet“-App.
Persönlich vor Ort im Bürgeramt. Aha. Nun folgt also etwas für Erwachsene:
Beachten Sie bitte die kleine Rakete links im Bild. Sie symbolisiert die Geschwindigkeit, mit der ich (KreuzKöllner) in Berlin Lichtenberg, Hohenschönhausen oder in Köpenick einen Termin bekommen soll … irgendwann …
Das ist also der sogenannte bequeme digitale Weg, den die Barmer mir vorschlägt, auf dem ich den PIN-Brief bestellen kann. Kannste vergessen.
Variante 2: Den PIN-Brief in der Geschäftsstelle bestellen
Warum nicht gleich so? Funktioniert doch ganz einfach:
Also muss ich mich nur in meinen anwaltstypischen V8-Big-Block-SUV setzen, einmal eine Wolke CO2 in der Stadt verteilen (oder mich auf dem Fahrrad in die Lebensgefahr auf der Sonnenallee und der Oranienstraße aussetzen) und schon ist die Sache erledigt.
Halt! Nein. So schnell geht das ja doch nicht.
Ein auf Papier ausgedruckter Brief, in einem Umschlag verpackt, frankiert und per Sackpost verschickt, der mir von einem Postboten in Turnschuhen persönlich nach Hause gebracht und in meinen Briefkasten geworfen wird. Wie die Ansichtskarten, die ich in den 60ger Jahren von der Ostsee an meine Großeltern geschickt habe.
Wenn mich irgendwann dieser PIN-Brief-Post erreichen sollte, kann ich nochmal versuchen, einen Account in der Gematik-App einzurichten.
Ich bin gespannt, welche weiteren Wunder mich dann noch in diesem digitalen Tiefdruckgebiet erwarten.
Zum Krieg gegen das ukrainische Volk ein paar Gedanken eines Strafverteidigers, dem das Gefühl der Ohnmacht nicht fremd ist.
Um es gleich vornewegzunehmen und klarzustellen: Das hier ist auch meiner Ansicht nach der einzig richtige Platz für Putin:
Künstler: Kaj Stenvall aus Tampere, Finnland gefunden auf Twitter bei Björn Casapietra @BCasapietra
Noch ist es aber nicht soweit; das ukrainische Volk, wir alle müssen mit diesem Kriegsverbrecher (einen Sch*iß hier auf die Unschuldsvermutung!) leben und sterben. Noch.
Die Regierung der Ukraine und viele Menschen dort wie anderenorts fordern Unterstützung im Kampf gegen Putin und seine Soldaten. Vornehmlich geht es den Ukrainern um Waffen und Munition, vielleicht auch um um eine aktive militärische Unterstützung.
Wolodymyr Selenskyj, der ukrainische Präsident in Kiew, will sich mit militärischen Mitteln gegen die Invasoren verteidigen. Er hat eine Generalmobilisierung für alle wehrfähigen Ukrainer von 18 bis 60 Jahren angeordnet. Sie und auch er selbst sollen (wollen?) sich der Putin-Armee entgegen stellen und ihr Land mit Waffen verteidigen.
Das Angebot der Amerikaner, ihn außer Landes zu bringen, lehnte Selenskyj ab. Der von mir sehr geschätzte Kollege Marius Raabe (@Marius_Raabe) postete auf Twitter:
Ist Selenskyj tatsächlich ein Held? Wenn man die klassischen Maßstäbe anlegt: Ja. Er kämpft gegen einen übermächtigen verbrecherischen Gegner, ohne Rücksicht auf seine eigene Sicherheit. Sein Ziel, seine Motive und sein Handeln sind aller Ehren Wert. Schon jetzt hat er seinen Platz in den künftigen Geschichtsbüchern und Gedenktafeln sicher.
Es gibt aber auch eine – wie ich meine – ehrenwerte Alternative.
Am vergangenen Donnerstag bereits hatte ich – auch auf Twitter – geschrieben:
Wenn die Ukraine sich nicht wehrt, wird sie von Putin überrannt. Wenn die Ukraine sich wehrt, wird sie auch von Putin überrannt.
Der Unterschied besteht in der Anzahl der getöteten Menschen und dem Ausmaß der zerstörten Infrastruktur.
https://twitter.com/KanzleiHoenig
Der Weg, den Selenskyj hier geht, bedeutet
den sicheren Tod und das Elend zahlloser Menschen
die massive Zerstörung großer Teile der Städte
die Vernichtung von Versorgungseinrichtungen und Infrastrukturen
die Flucht von tausenden Menschen unter Zurücklassung all dessen, was ihr Leben bisher ausgemacht hat
die Trennung der Frauen und Kinder von ihren Söhnen, Ehemännern und Vätern, die in Todesgefahr zurückbleiben.
Mich hat ein Bild beeindruckt: Der Vater wird kurz vor der Grenze aus dem Zug nach Westen gezerrt, seine Frau und seine Kinder müssen ohne ihn weiterfahren. Er wird zurück ins Landesinnere transportiert, damit er als Soldat der Landesverteidigung zur Verfügung steht.
Und damit er mit relevanter Wahrscheinlichkeit dort den Heldentod stirbt. Vielleicht auch erst, nachdem er für den Heldentod eines anderen Soldaten, einer der wie er zuvor von seiner Familie in Russland getrennt wurde, gesorgt hat.
All diese Zerstörungen und Vernichtungen, der Verlust von vielen Menschenleben verhindern ganz sicher aber nicht, dass Putin und seine Vasallen die Urkaine besetzen und unterwerfen. Es wird „nur“ – etwas? – länger dauern, bis es soweit ist. Im Ergebnis läuft es auf dasselbe hinaus.
Wie sieht nun die Alternative aus:
Regierungsgebäude der Ukraine, via Wikipedia CC BY-SA 3.0
Selenskyj könnte erhobenen Hauptes die weiße Fahne an den anderen, linken Fahnenmast des Regierungsgebäudes hängen und kapitulieren (was er – oder die, die nach ihm kommen werden – ohnehin tun wird, nur eben später).
Das(!) wäre heldenhaft, weil dadurch zigtausendfaches Leid verhindert würde.
Wenn die Menschen vor diese Alternative gestellt worden wären, bevor ihre Wohnungen und Häuser zerbombt wurden, und gefragt worden wären, was ihnen lieber ist, weiß ich die Antwort, bevor ich sie gehört habe.
Als Strafverteidiger kenne ich das Gefühl der Ohnmacht sehr genau. Wenn man mit jeder Faser des Körpers das Unrecht spürt, aber nicht dagegen ankämpfen kann … das ist nur schwer erträglich. Hat man allerdings erkannt, dass man mit dem Kopf nicht durch die Wand kommt, sind andere Wege angesagt; Umwege, die weiter und vielleicht auch beschwerlich sind, die aber verhindern, dass man sich den Schädel einrennt.
Der Verzicht auf militärischen Widerstand bedeutet nicht den Verzicht auf die Sanktionen, die jetzt auch verhängt werden. Eine Wiederholung ist nicht zu befürchten, wenn diese Reaktionen konsequent geschehen. Das nämlich bedeutet das wirtschaftliche Aus Russlands.
Und die Kapitulation vor der Übermacht der Waffen bedeutet dann auch keine Zustimmung, überfallen zu werden.
Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt. Und heldenhaft wäre es auch, seine Machtlosigkeit einzuräumen, wenn man anders Menschenleben nicht retten kann.
Schaffen wir eine internationale Einigkeit und drehen diesem verlogenen Kriegsverbrecher Putin nachhaltig den Geldhahn zu, isolieren wir ihn und seine Spießgesellen von der zivilisierten Welt.
Der Mann ist nicht unsterblich. Das Volk der Ukrainer aber schon.
Warum Glaskugeln im Home Office eines Strafverteidigers manchmal brandgefährlich werden können.
Das wichtigste Utensil eines Strafverteidigers ist die Glaskugel. Darauf hatte ich bereits vor über 13 Jahren hingewiesen:
Deswegen darf dieses Instrument auch in den neuen Kanzleiräumen nicht fehlen. Die Zwischenlagerung im Home Office jedoch wurde fast zum Verhängnis, für die Kugel vielleicht noch nicht einmal, aber für alles, was drumrum steht.
Aus dem kleinen Loch in der Lehne der Couch qualmte es plötzlich, und statt nach frisch gemahltem Caffè und Croissants roch es verbrannt.
Die tief stehende Sonne erzeugte in kollusivem Zusammenwirken mit der Glaskugel den klassischen Brennglas-Effekt. Das hätte böse enden können …
Das monatliche Abreißen der Kalenderblätter hat etwas Melancholisches an sich. Auf einen Schlag ist es nun schon wieder einen Monat später. Heute sogar schon wieder fast ein halber seit dem letzten Mal …
Ich sollte mir vielleicht einen Kalender besorgen, bei dem ich jeden Tag ein Blatt abreißen muss. Dann ist der Schock nicht so groß …
Das Arbeiten am Wochenende empfinde ich als ein Privileg meiner Selbstständigkeit. Ich muss nicht am Schreibtisch sitzen. Aber ich kann.
Die Kehrseite der Wochenendarbeit sind freie Tage unter der Woche: Wenn mir (und das Wetter) danach ist, setze ich mich auch an einem Mittwoch auf’s Fahrrad und hoppel damit durch den Wald.
Flexibilität und Unabhängigkeit sind die Essenzen meines freien Berufs. Ich bin dankbar, dass mir das gegönnt ist; es ist keine Selbstverständlichkeit.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat sich bei mir gemeldet. Sie möchte Informationen über das Ergebnis der Regulierung eines Verkehrsunfalls.
Unser Mandant war bei dem Unfall zu Schaden gekommen. Aus diesem Personenschaden sind der DRV irgendwelche Ansprüche entstanden.
Damit der Rentenversicherer seine Ansprüche versilbern kann, ist er auf Informationen angewiesen, die diese Ansprüche begründen können.
Diese Fakten fragt die DRV mit einem Fragebogen ab, den ich nun ausfüllen, stempeln und unterschreiben soll:
Den Zettel schickt mir der Sachbearbeiter mit diesem freundlichen Schreiben:
(Unterstreichung von mir)
Ich habe überlegt, wie ich darauf reagieren soll. Insbesondere der letzte Satz in diesem Anschreiben hat mich nachdenklich gemacht. Und das ist nun dabei herausgekommen.
Lieber Sachbearbeiter.
Sie bitten mich, Ihnen zu verraten, mit welchem Ergebnis ich ein längst abgeschlossenes Mandat bearbeitet habe.
Dass Rechtsanwälte einer Schweigepflicht unterliegen, scheint Ihnen nicht bekannt zu sein. Deswegen erlauben Sie mir den Hinweis auf § 43a Abs. 2 BRAO und auf § 2 BORA, die meine Verschwiegenheitspflicht berufsrechtlich regeln. Und weil Sie mich als Strafverteidiger anschreiben, schicke ich Ihnen noch den § 203 StGB hinterher, der die Strafbarkeit der Verletzung des Mandatsgeheimnis reguliert.
Das Problem liese sich jedoch recht einfach lösen, wenn man weiß wie. Das werden Sie aber sicher noch herausfinden.
Ein anderes Detail ist aber entscheidend. Ich sitze zur Zeit in einem bequemen Stuhl am Ufer eines türkisblauen Sees unter einem sonnigen Himmel; mitten im Wald und höre über mir fröhliches Vogelgezwitscher.
Ab und zu kommen Wanderer hier vorbei; wie auch vor einer guten Stunde der freundliche ältere Herr, mit dem ich mir ein Bier geteilt habe. Jetzt steht vor mir das zweite Glas frisches Veltins und ich lese Ihren Brief.
Bitte sagen Sie mir doch, womit Sie mich motivieren wollen, genau jetzt in die finsteren Tiefen meines digitalen Archivs hinabzusteigen, längst abgelegte und verstaubte Akten herauszusuchen, um daraus irgendwelche Zahlen und Daten auf Ihren Fragebogenzettel zu schreiben, statt weiter mein Bier zu trinken, den Vögelchen lauschen und den Lauf der Sonne zu beobachten.
Ich bin auf Ihre Antwort gespannt und wünsche Ihnen bis dahin eine entspannte – und vor allem bezahlte – Arbeitswoche.
Paypal ändert die eigenen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Das sind die Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Bank, also die Grundlage für den Vertrag.
Juristen empfehlen dringend, sich vor einem Vertragsschluss die Vertragsbedingungen genau anzuschauen. Also Kenntnis zu nehmen von dem, wozu man sich verpflichtet und wozu man berechtigt sein soll.
Es liegt auf der Hand: Wenn man also irgendwelche Rechte aus diesen Vereinbarungen wahrnehmen möchte, muss man sie kennen. Auch sollte man seine Pflichten kennen, damit man sich nicht um das Vergnügen bringt, dagegen zu verstoßen.
Beste Kenntnis von solchen Geschäftsbedingungen hat selbstredend der Verwender, hier also Paypal. Die Banker wissen sehr genau, was sie in die fein austarierten Klauseln formuliert und welche Rechte und Ansprüche sie sich damit gegenüber ihren Kunden gesichert haben.
Seriöse Verwender von AGB weisen ihren Vertrags-PARTNER (sic!) darauf hin, dass er diese Klauseln lesen und verstehen soll, bevor er sie akzeptiert (oder ggf. nachverhandelt).
Anders machen es die Banker von Paypal: Sie weisen darauf hin, dass es nicht notwendig ist, dass der Kunde seine Rechte (und Pflichten) kennt.
(Unterstreichung/Hervorhebung durch den Blogger)
Vogel Kunde friss oder stirb. So kennt man sie, die Banken und die Banker. Faires Miteinander sieht anders aus. Es erscheint sinnvoll, den Kontakt zu diesen Leuten und Einrichtungen auf das (leider) Notwendige zu beschränken.