Nach und nach nutzen auch die Strafgerichte die aktuellen Mittel der Kommunikation. Vorreiter ist das Sauerland, wo die Misthaufen qualmen und es keine Palmen gibt.
Das Landgericht Arnsberg – genauer: der Vorsitzende der 6. Wirtschaftsstrafkammer – schickt mir per beA (besonderes elektronische Anwaltspostfach) gegen eEB (elektronisches Empfangsbekenntnis) diese Ladung zu einem Erörterungstermin:
Da in einem solchen Termin nach § 202a StPO oder § 212 StPO ohnehin die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, müssen die Verteidiger nicht aus Berlin, Braunschweig oder Iserlohn nach Arnsberg anreisen.
Der Vorsitzende stellt hier die Mittel zur Verfügung, die hoffentlich bald auch zum Alltag der übrigen Gerichte in der Republik gehören werden.
Leider entfällt bei einer solchen Videokonferenz aber das persönliche Treffen mit einem Abendessen und zünftigen Getränken in und aus dem Sauerland. Dann singen wir das Lied eben online: