Bedenkliches Kanzlei-Fenster

Wenn die Polizei mitten in der Nacht durch das Fenster in eine Rechtsanwaltskanzlei schaut, stellt sich nicht nur die Frage nach der Zulässigkeit, sondern auch nach der Zuverlässigkeit des Anwalts.

Einen illustrien Einblick in die Ermittlungsmethoden der Polizei gibt dieser Ausriss aus einem Bericht über die Observation einer Rechtsanwaltskanzlei.

Mit „Büro“ meint der Polizeibeamte „Kanzlei“, in die er das Kameraobjektiv gerichtet hatte. Er konnte zwar nicht hören, was der Anwalt mit seiner Mandantschaft besprochen hat, aber die Schriftstücke und den Text auf dem Bildschirm konnte er mitlesen.

Das Indiz – die Änderung der Bankverbindung der GmbH in einem Schreiben an das Finanzamt – wurde dann in den späteren Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen genutzt.

Darüber, ob ein solcher Angriff in das anwaltliche Mandatsverhältnis tatsächlich bedenkenlos zulässig ist und die derart gewonnenen Beweismittel verwertet werden können, muss man sich hier keine Gedanken machen; es spielt in diesem Falle keine Rolle mehr.

Berufsrechtlich ist es jedenfalls mindestens problematisch, wenn der Rechtsanwalt seinen Arbeitsplatz so organisiert, dass vertrauliche Unterlagen und der Monitor seines Rechners von außen durch’s Fenster eingesehen werden können.