Bitte nicht lesen!

Paypal ändert die eigenen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Das sind die Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Bank, also die Grundlage für den Vertrag.

Juristen empfehlen dringend, sich vor einem Vertragsschluss die Vertragsbedingungen genau anzuschauen. Also Kenntnis zu nehmen von dem, wozu man sich verpflichtet und wozu man berechtigt sein soll.

Es liegt auf der Hand: Wenn man also irgendwelche Rechte aus diesen Vereinbarungen wahrnehmen möchte, muss man sie kennen. Auch sollte man seine Pflichten kennen, damit man sich nicht um das Vergnügen bringt, dagegen zu verstoßen.

Beste Kenntnis von solchen Geschäftsbedingungen hat selbstredend der Verwender, hier also Paypal. Die Banker wissen sehr genau, was sie in die fein austarierten Klauseln formuliert und welche Rechte und Ansprüche sie sich damit gegenüber ihren Kunden gesichert haben.

Seriöse Verwender von AGB weisen ihren Vertrags-PARTNER (sic!) darauf hin, dass er diese Klauseln lesen und verstehen soll, bevor er sie akzeptiert (oder ggf. nachverhandelt).

Anders machen es die Banker von Paypal: Sie weisen darauf hin, dass es nicht notwendig ist, dass der Kunde seine Rechte (und Pflichten) kennt.

(Unterstreichung/Hervorhebung durch den Blogger)

Vogel Kunde friss oder stirb. So kennt man sie, die Banken und die Banker. Faires Miteinander sieht anders aus. Es erscheint sinnvoll, den Kontakt zu diesen Leuten und Einrichtungen auf das (leider) Notwendige zu beschränken.

Automatikwurst

Was macht der Mensch, der nachts Appetit auf ein Stück Wurst oder bekommt und sein Kühlschrank einen auf vegan macht?

Richtig: Er geht an den Wurstautomaten:

Die Metzgerei Gütelhöfer in meiner Heimatstadt Siegen lässt den Genießer auch außerhalb der Öffnungszeiten nicht im Stich.

Nebenbei ist so eine Kiste auch in Coronazeiten nicht die verkehrteste Idee.

Bedingungswahnsinn

Mein offline-Bibliotheks-Bestands zum anwaltlichen Berufsrecht benötigte wieder einmal ein Update. Statt schon wieder für die Fällung von Bäumen verantwortlich zu sein, damit ich mir dicke Bücher in ein Regal stellen kann, habe ich ein weiteres Datenbank-Modul beim unumgehbaren Platzhirsch Beck-Online bestellt:

Der Bestellvorgang ging flott und ein paar Minuten später hatte ich eine eMail mit der Bestellbestätigung im eMailpostkasten.

Es hätte wirklich ausgereicht, wenn sich Herr Beck für die Bestellung bedankt und mir die Rechnung übermittelt hätte.

Aber in dem in Ehren ergrauten Verlag arbeiten ganz offensichtlich zivil- und vertragsrechtlich hochqualifizierte Rechtsgelehrte.

Diese besondere Spezies von Juristen sehen sich dazu veranlasst, der Welt zu zeigen, dass sie imstande sind, Allgemeine Geschäftbedingen zu formulieren, in denen es für jedes Problem des Universums eine passende Klausel gibt.

Das ganze Paket beinhaltet

  • Bestellbestätigung
  • Bestelldaten
  • Nutzungsvertrag
  • Modulbeschreibungen
  • Widerrufsbelehrung
  • Muster-Widerrufsformular
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beck’sche Online-Portale und E-Mail-Dienste

Insgesamt 21 Seiten (pdf), die ich jetzt durchlesen soll, damit ich sicherstellen kann, welche Waschmaschinen ich mit dem Datenbankzugriffsabonnement (nicht?) eingekauft habe.

Sagt mal: Erwartet irgendein klardenkender Mensch wirklich, dass ich mich von den Beck’schen Zivilunken zum Affen machen lasse und dieses geschwurbelte Zeug durchlese?

Wir leben in einer sonderbaren Welt …

Kachelofen anfeuern

Mit den aktuellen Heizungen die Zimmertemperatur zu regulieren, schafft man auch mit zwei linken Händen mit lauter Daumen dran. Das Heizen mit einem Kachelofen ist jedoch alles andere als trivial und verlangt Geduld.

Unser Kachelofen- und Kaminbaumeister hat uns vor langen Jahren ausgebildet und uns nützliche Hinweise gegeben.

Befolgt man diese Anweisungen, dauert es rund zwei Stunden, bis man für weitere 10 Stunden eine wohlige Wärme genießen kann.

Kachelofenreinigung

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, eine Wohnung zu beheizen. Aber die Wärme eines Kachelofens muss man sich erarbeiten.

Erst müssen die Briketts aus dem Kohlenkeller in die dritte Etage getragen werden. Das Anmachholz nimmt man dann auch gleich mit hoch. Zeitungspapier („ZEIT“) und ein bisschen Pappe (die von den Amazonkartons) sind meist vorhanden.

12 Stunden nach dem Anfeuern muss die Asche möglichst ohne große Rußwolke in den Ascheimer befördert und in den Hinterhof gebracht werden.

Und alle zwei Jahre steht die Reinigung des Ofens an:

Eine Gas-Etagenheizung verursachte deutlich weniger Aufwand. Aber um nichts auf der Welt möchte ich auf die Wärme unseres rund 100 Jahre alten Kachelofens verzichten.

Überflüssige Berechtigtung

Die Bundesregierung hat mich (aka: alter weißer Mann) zweimal berechtigt und mir (aka: Boomer) dazu entsprechene Scheine ausgestellt:

Nun hatte ich schon vor ein paar Wochen einige von diesen FFP2-Masken gekauft. Seitdem kann ich relativ gefahrlos mein Mittag- und Abendessen einkaufen.

Ich brauche also jetzt keine weiteren Masken mehr; jedenfalls vorläufig. Und wenn die Seuche doch noch länger dauern sollte, dann kann ich mir ja wieder Nachschub in diesem Internetz besorgen.

Den Berechtigungsschein Nr. 1 habe ich bereits abgegeben.

Was mache ich nun mit der Nr. 2? Vorschläge?

Anspruch

Das Wohnungsbauunternehmen ist spät dran mit der Betriebskostenabrechnung. Der Twitter-Accout @KottiU erteilt einen Rat:

Ich habe nicht geprüft, ob das, was @KottiU empfiehlt, auch rechtlich einwandfrei ist. Als Strafverteidiger ist mir das Mietrecht fremd.

Aber ich frage mich als Mieter: Wenn es denn so wäre, dass die Vermieterin keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung hat, ist es in Ordnung, wenn man die Zahlung dann auch verweigert? Oder soll der Mieter die Betriebskostenzahlung leisten, auch wenn die – unterstellt korrekte – Abrechnung eigentlich zu spät kommt?

Dabei habe ich im Hinterkopf, dass die Vermieterin dafür gesorgt hat, dass der Hof gefegt und die Treppen geputzt sind, das Licht im Flur funktioniert und die Gegensprechanlage in Ordnung gehalten wird. Die Vermieterin hat also zu Gunsten des Mieters eine Leistung erbracht – darf er dennoch die Gegenleistung verweigern?

Rechtlich gesehen mag das so sein. Aber ist ein solches Verhalten auch ethisch vertretbar?

Drehen wir das doch mal rum. Der Mieter hat einen Anspruch auf Rückzahlung eines versehentlich zuviel gezahlten Betriebskostenvorschusses, vergisst den Anspruch eine zeitlang und reklamiert zu spät die Rückforderung. Was wäre dann von der Vermieterin zu halten, wenn sie sich auf die Verjährung beruft und eine lange Nase macht? (Ja, auch für diesen umgekehrten Fall gibt es gesetzliche Regeln; aber auch ethische.)

Ich halte ein faires Miteinander auf Dauer für sinnvoll, wenn man auf die Fortsetzung einer Vertragspartnerschaft Wert legt. Tricksereien und das Berufen auf Förmeleien sollte denen vorbehalten bleiben, denen das „ICH“ wichtiger ist als das „WIR“.

Wenn ich hin und wieder unseren Vermieter zufällig im Hof treffe, habe ich kein Problem damit, mit ihm gemeinsam ein Bier oder ein Caffè zu trinken. Auch wenn ich seit über drei Jahrzehnten monatlich viel Geld an ihn überwiesen habe. Weil das meine Gegenleistung dafür ist, dass er mir seine (sic!) Wohnung dafür überlässt.