Das Leben geht weiter … ab März wieder.
Dem Himmel sei Dank, die Welt ist gerettet.

Gedanken mit Perspektiven
Das Leben geht weiter … ab März wieder.
Dem Himmel sei Dank, die Welt ist gerettet.

Der Vorsitzende Richter meldete sich per eMail, um in einer Strafvollstreckungssache mit mir einen Termin zu vereinbaren. Diese (vereinzelte) Art der Kommunikation ist für Berliner Verhältnisse keineswegs der Standard.
Das sich anschließende Prozedere besteht allerdings noch in dem Versand von Faxen. Die *förmliche* Benachrichtigung über den Anhörungstermin erreichte mich per Fax.
Damit das Gericht im Zweifel nachweisen kann, dass ich die Terminsnachricht auch erhalten habe, muss ich den Empfang quittieren. Dazu schickt mir die Geschäftsstelle (per Fax) einen Vordruck:

Dieses Formular muss ich nun ausfüllen, unterschreiben und an die Geschäftsstelle zurücksenden.
Aber auch hier hat es Fortschrittchen gegeben: Mir wird gestattet, das Empfangsbekenntnis „per Telefax schnell und kostengünstig an die zuständige Geschäftsstelle zu übermitteln“. Und es wird (bisher jedenfalls noch) akzeptiert, dass ich meine eingescannte Unterschrift und meinen Kanzleistempel auf diesen digitalen empfangenen Zettel setze und per Faxdienstleister übermittele.
Irgendwann – ich fürchte aber, es nicht mehr erleben zu können – wird es auch beim größten deutschen (europäischen?) Strafgericht angekommen sein, dass die Welt sich seit den 80er Jahren weitergedreht hat.
Abendrot – schön‘ Wetter droht.

Licht am Ende des Neuköllner Schifffahrtskanals.
Mir fehlte jetzt nur die eine oder andere Gondola mit singendem Gondoliere – in lauer Sommernacht bei 25 Grad. Und noch ein kühles Bier, dann wär’s perfekt. Hach …
Wenn ich mir das hier so anschaue….

… sei mir die Frage erlaubt:
Ob es wohl zu kalt zum Fahrradfahren ist? Oder zu nass? Oder warum stehen hier werktagsmorgens um 10 Uhr die Räder noch in den Ständern?
*in den Bart gemurmelt, auf dem Weg zur Garage zum Auto mit der Sitzheizung*
Wenn es nach dem Fisch ginge, müsste man bei Azzam keine FFP2-Maske tragen. Der ist stets frisch.

Einkaufen auf diesem Teil der Sonnenallee ist wie Urlaub am Mittelmeer. Lecker Fisch und freundliche Jungs, die die Doraden für uns küchenfertig putzen.
Vorsicht ist allerdings geboten beim Einpacken des Wechselgelds. Die eine oder andere Schuppe findet sich dann schon mal im Portemonnaie wieder. Aber egal: Non olet!
Die Bundesregierung hat mich (aka: alter weißer Mann) zweimal berechtigt und mir (aka: Boomer) dazu entsprechene Scheine ausgestellt:

Nun hatte ich schon vor ein paar Wochen einige von diesen FFP2-Masken gekauft. Seitdem kann ich relativ gefahrlos mein Mittag- und Abendessen einkaufen.
Ich brauche also jetzt keine weiteren Masken mehr; jedenfalls vorläufig. Und wenn die Seuche doch noch länger dauern sollte, dann kann ich mir ja wieder Nachschub in diesem Internetz besorgen.
Den Berechtigungsschein Nr. 1 habe ich bereits abgegeben.
Was mache ich nun mit der Nr. 2? Vorschläge?
Wenn man versucht, einem leitenden Staatsanwalt in einem überschaubaren Kanton der Zentralschweiz am Montagmorgen eine eMail zu schicken, bekommt sofort eine Reaktion:

Immerhin: Meine eMail ist in der Schweizer Behörde angekommen. Ich wüsste nun aber zu gern, womit der empfängnisverhütete Staatsanwalt ausgelastet ist.
Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt.
Das teilte die Pressestelle des Bundesgerichtshofs am 26.01.2021 mit.
Das Landgericht Zweibrücken hat den Angeklagten, einen Richter am Amtsgericht, vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft blieb ohne Erfolg.
Pressemitteilung Nr. 017/2021 vom 26.01.2021 zu
Der Angeklagte war unter anderem für die Bearbeitung von Bewährungssachen zuständig und hatte die Erfüllung von Geld- und Arbeitsauflagen zu überwachen. Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, dabei in vier Fällen Auflagen, die die jeweiligen Verurteilten nicht erfüllt hatten, mit sachfremden schriftlichen Begründungen aufgehoben zu haben. In seinen Beschlüssen berief sich der Angeklagte allein auf einen angeblichen Personalmangel des Gerichts. Dieser lasse es nicht zu, die Erfüllung von Auflagen ordnungsgemäß zu überwachen. Diese Entscheidungen des Angeklagten wurden später durch das Beschwerdegericht aufgehoben.
Das Landgericht Zweibrücken sprach den Angeklagten mit Urteil vom 4. Oktober 2019 mit der Begründung frei, der Angeklagte habe seine Entscheidungen nicht allein auf die sachfremden schriftlichen Begründungen gestützt. Er habe vielmehr die Verfahren gezielt ausgewählt und bei seinen Entscheidungen weitere sachbezogene Überlegungen angestellt. Daher habe ein elementarer Rechtsverstoß, der eine Rechtsbeugung begründen könne, nicht vorgelegen.
Die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Landgerichts weist nach Auffassung des zuständigen 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs keinen Rechtsfehler auf. Daher hat der Bundesgerichtshof den Freispruch des Angeklagten bestätigt. Die Sache ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 – 4 StR 83/20
Wäre der angeklagte Richter verurteilt worden, hätte er mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen müssen, § 339 StGB. Dies hätte für den Richter zwangsläufig die Beendigung des Dienstverhältnisses bedeutet, § 24 DRiG.
Und genau diese außerhalb des Strafrechts liegende Rechtsfolge bestimmt die Auslegung insbesondere des subjektiven Tatbestands der Rechtsbeugung.
Grundsätzlich reicht nach der ständigen Rechtsprechung ein bedingter Vorsatz aus. Aber – und das ist der Rettungsanker – für die Handlung der Rechtsbeugung wird ein bewusst überzeugungswidrigen Regelverstoß verlangt. Also wird doch wieder die Absicht vorausgesetzt – die in den meisten Fällen nicht nachweisbar ist.
Die Rechtsprechung im Zusammenhang mit im professionellen Zusammenhang begangenen Straftaten von Strafverteidigern (z.B. bei der Strafvereitelung (§ 258 StGB) oder beim Parteiverrat (§ 356 StGB)) ist weniger zuvorkommend.
Bericht über das Urteil in 1. Instanz
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Es hat ein paar Wochen gedauert, es waren reichlich Korrespondenz und ein paar harte Worte notwendig – nun endlich hat es funktioniert:

Ich weiß am Ende nicht, wofür die Korrektur gut ist. Eigentlich nur eine nicht mehr vorhandene Kreditkarte.
Aber es ging mir schlicht „ums Prinzip“, diesen Qualitätsdatensammler dazu zu zwingen, seine eigenen Grundsätze (und nebenher die Datensammelgesetze) zu beachten.
Hier, Herr Jan Böhmermann hat sich übrigens auch schon mal zu diesem Vertraue-Mir-Laden geäußert und was von ihm zu halten ist:
Update:
Wir wollen diese Spannerei stoppen. Die #Schufa sollte sich lieber selber nackig machen und endlich die Berechnungsformel für ihr #CheckNow-Scoring transparent machen! pic.twitter.com/sBJGHuhcSL
— campact (@campact) February 4, 2021

Neuköllner sind eigentlich glückliche Menschen. Nur ganz manchmal nicht. Dann geht’s aber sofort wieder.