Gefaxtes

Der Vorsitzende Richter meldete sich per eMail, um in einer Strafvollstreckungssache mit mir einen Termin zu vereinbaren. Diese (vereinzelte) Art der Kommunikation ist für Berliner Verhältnisse keineswegs der Standard.

Das sich anschließende Prozedere besteht allerdings noch in dem Versand von Faxen. Die *förmliche* Benachrichtigung über den Anhörungstermin erreichte mich per Fax.

Damit das Gericht im Zweifel nachweisen kann, dass ich die Terminsnachricht auch erhalten habe, muss ich den Empfang quittieren. Dazu schickt mir die Geschäftsstelle (per Fax) einen Vordruck:

Dieses Formular muss ich nun ausfüllen, unterschreiben und an die Geschäftsstelle zurücksenden.

Aber auch hier hat es Fortschrittchen gegeben: Mir wird gestattet, das Empfangsbekenntnis „per Telefax schnell und kostengünstig an die zuständige Geschäftsstelle zu übermitteln“. Und es wird (bisher jedenfalls noch) akzeptiert, dass ich meine eingescannte Unterschrift und meinen Kanzleistempel auf diesen digitalen empfangenen Zettel setze und per Faxdienstleister übermittele.

Irgendwann – ich fürchte aber, es nicht mehr erleben zu können – wird es auch beim größten deutschen (europäischen?) Strafgericht angekommen sein, dass die Welt sich seit den 80er Jahren weitergedreht hat.