Ein Berater mit Beratungsbedarf

Vor ein paar Monaten habe ich (bzw. eine anonym twitternde Anwältin mit Hang zum Vulgären) durch einen Tweet einen veritablen Shitstorm ausgelöst, den ich in einem fröhlichen Blogbeitrag analysiert habe.

Corpus delicti war dieses hilfreiche Tool:

Ein multipel tätiger PR-Berater hat mich in diesem Zusammenhang um einen Ratschlag gebeten, wie man sich in Bezug auf die zeitgemäßen Umzüge mit Fackeln und Mistgabeln verhalten sollte.

In nur drei Punkten lässt sich das bequem zusammenfassen:

  1. Beteilige Dich an keinem Shitstorm.
  2. Wenn Du es nicht lassen kannst, verzichte zumindest darauf, dem Bestürmten Tod und Teufel zu wünschen.
  3. Kannst Du Dich auch insoweit nicht bremsen, dann ist es richtig doof, die Hetze mit Deinem Klarnamen zu twittern.

Der PR-Berater hat gleich alle drei Empfehlungen in den Sturm geblasen. Die Folge davon ist, dass sein Name auf ewig („Das Internet vergisst nichts!“) nicht nur mit dieser Hetzjagd verbunden ist, sondern auch mit dem Blogbeitrag, in dem sein Tweet zitiert wird.

Das gefällt dem allroundtalentierten Berater nicht. Er möchte aus nachvollziehbaren Gründen gerne, dass bei Google-Suchen sein Name nicht mehr mit dem Blogbeitrag in Verbindung gebracht wird. Er hat mich gebeten, ihm auch insoweit behilflich zu sein.

Sogar hier kann ich den Berater beraten. Eine kleine eMail an den Blogautor wird sehr wahrscheinlich zielführend sein. Ungefähr mit einem solchen Text:

Ich bedauere meine Beteiligung an dem Fackelumzug, bitte höflich um Entschuldigung und würde mich sehr freuen, wenn Sie meinen Namen aus dem Blogbeitrag löschen würden.

Wenn das nicht funktionieren sollte, kann man ja immer noch das grobe Besteck herausholen.

Aber auch in dieser Hinsicht kam der Rat zu spät. Statt einer höflichen und mit einer Bitte um Nachsicht verbundenen eMail bekam der Blogger diese Mitteilung:

Herr Carsten R. Hoenig,

hiermit fordere ich Sie auf, bis einschließlich 12. Juni 2024 den mich betreffenden Abschnitt aus Ihrem Blogeintrag vom 3.7.2023 zu löschen.

Diese Aufforderung schließt auch den Screenshot meines damaligen Beitrags auf X (ehemals Twitter) und den Link auf mein freelancermap-Profil ein.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.

Bitte bestätigen Sie mir die entsprechende Änderung Ihres Blogeintrags schriftlich.

Vorname Nachname

Tja, das kann man so machen, aber dann isses halt … nicht gut.

Ich weiß nicht, was in dem Herrn vorgegangen ist, von dem eine bekannte KI-Software berichtet:

Er ist ein vielseitiger professioneller Drehbuchautor, PR-Berater und Autor, der in Deutschland tätig ist. Er hat sowohl in der Biologie als auch in der Psychologie akademische Grade erworben und verfügt über eine beeindruckende Karriere als Journalist, PR-Berater und Autor. Er hat sowohl Sachbücher als auch englischsprachige Bestseller-Romane veröffentlicht und sich auf kleinere und mittlere Unternehmen sowie auf Verbände und Freiberufler spezialisiert.

Bei so einem Multitalent darf ich auch davon ausgehen, dass er die „rechtlichen Schritte“ nicht nur kennt, sondern auch deren Erfolgsaussichten und das (wirtschaftliche) Prozessrisiko einzuschätzen imstande ist. Anders wie ich, der ja seit fast drei Jahrzehnten nur als Strafverteidiger und Blogautor unterwegs ist und mit diesem zivilrechtlichen Zeug nicht vertraut ist.

Wie wird es jetzt nach dem 12. Juni weitergehen?

Wer den Fortgang der Geschichte nicht verpassen möchte, kann gerne die Benachrichtigung über neue Blogbeiträge abonnieren.

Ach, ja: Wenn man wissen möchte, mit welchen Aufrufen sich der Vielseitige sonst noch an Shitstorms (z.B. gegen eine Polizeibeamtin) beteiligt, wird bei Google und in Nordbayern.de schnell fündig.