Das beA und die Arroganz der Funktionäre

Manche Software ist schon für sich genommen schon ein digitalisiertes Ärgernis. Wenn die dafür Verantwortlichen dann selbst nicht wissen, wie man mit ihrem eigenen Digitalmüll umgehen sollte, wird es ungemütlich.

Das Konzept der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für die Entwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) war von Anbeginn nicht geeignet, den Nutzern das Leben und Arbeiten zu erleichtern. Insbesondere Rechtsanwälte, deren Kanzleien bereits über eine funktionierende digitale Infrastruktur verfügten, wurden gezwungen, mit einer Software umzugehen, die schon viele Jahre zuvor als überholte Technik gegolten hätte.

Trotz substantiierter Kritik von allen kompetenten Seiten und aus unterschiedlichen Blickwinkeln hielten diejenigen, die von sich behaupten, Interessenvertreter der Anwaltschaft zu sein, krampfhaft an dem Programm fest. Die Anwälte hatten keine Chance: Sie mussten sich mit der umständlichen und nutzerfeindlichen Software arrangieren.

Zwischenzeitlich haben wohl die meisten Rechtsanwälte Routinen entwickelt, um die klopsige Anwendung irgendwie in den Kanzleialltag zu integrieren.

Strafverteidiger hatten und haben damit weniger Probleme – das beA wird so gut wie nicht genutzt; Strafgerichte und Staatsanwaltschaften können mit dem ganzen elektronischen Teufelszeug scheinbar ohnehin nicht umgehen.

In meiner – volldigitalisierten – Kanzlei sind seit Inbetriebnahme des beA im November 2016 daher keine zehn(!) ernstzunehmende Zusendungen über das Postfach eingegangen, die Tests-Mails und freundlichen kollegialen Grüße einmal ausgenommen.

Für meinen Postausgang werde ich das beA erst dann regelmäßig nutzen, wenn mir bei Nichtnutzung empfindliche Übel angedroht werden. Bis dahin stehen mir wesentlich komfortablere Möglichen für den Versand zur Verfügung.

Derzeit erhalte ich regelmäßig im monatlichen Turnus eine solche Nachricht:

Wenn ich nicht risikieren will, dass ich doch einmal irgendwas Wichtiges ignoriere, bin ich gezwungen, mich in dieses beA umständlich einzuloggen.

Mit viel Zeit und Geld ist es mir gelungen, das Postfach in meine Anwaltssoftware zu integrieren. Damit muss ich wenigstens nicht mehr mit dieser noch viel unerträglicheren „beA Client Security“ über einen Browser arbeiten.

Nach doppelter(!) Eingabe eines sechsstelligen Zahlencodes in den eigens für das beA angeschafften Kartenleser komme ich ins System und erhalte die folgende Information:

Die Kollegin Dr. Tanja Nitschke schickt mir per beA einen Newsletter!

In diesem PDF-Dokument sind dann zwei Links auf die BRAK-Mitteilungen (https://www.brak-mitteilungen.de/flipbook/mitteilungen/) und auf das BRAK Magazin (https://www.brak-mitteilungen.de/flipbook/magazin/), die ich mir dann im Internet ansehen oder herunterladen kann.

Ob ich diese beiden durch Werbung mitfinanzierte Hochglanzzeitungen lese und deren Inhalte zur Kenntnis nehme, ist mir freigestellt. Es besteht auch für die RAK keine Notwendigkeit, den Zugang dieser Veröffentlichung nachweisen zu müssen.

Auf meine Anregung, für diese Informationen – also die beiden Downloadlinks – daher den üblichen Versandweg per eMail zu wählen und das beA nur für vertrauliche und/oder zustellungskritische Dokumente und Zuschriften zu nutzen, reagiert die Schriftleiterin Dr. Nitschke mit der nur Funktionären eigenen sturen Überheblichkeit.

Die Funktionäre der BRAK und das beA, eine unheilige Allianz, mit der sich Rechtsanwälte irgendwie arrangieren müssen.

Photo („Trash“) by Donald Giannatti on Unsplash

Testen statt popeln

Wie man kleine (und vereinzelt auch große) Menschen zum Testen motiviert. Wer popelt schon nicht mal gern zwischendurch? Dann kann man auch gleich mal ein Teststäbchen hinterher reinschieben.

Kein Potenzial

Als Selbstständiger und Freiberufler hat man es in diesen Zeiten wirklich nicht leicht. Jedenfalls nicht bei der Postbank.

Ich bin in meinem Privatleben schon seit gefühlten hundert Jahren Kunde dieser Postbank.

Und als solcher bekomme ich auch Werbung dieses Geldinstituts.

Die Postbank will mir Geld aufschwätzen – gegen Geld selbstverständlich. Ich wollte mir das mal angeschauen und habe unter meine.postbank.de/#/extras/kreditpotential diese Vorteilsankündigung gefunden.

Gute Sache, wenn man weiß, welche Potenziale in einem stecken. Dachte ich. Ich habe die Kreditpotentialermittlungen aufgenommen.

Aber bereits bei dem ersten der wenigen Schritte bin ich aufgelaufen:

Damit gehöre ich als Freiberufler zur derselben Risikogruppe, in die Postbanker auch Arbeitslose subsumieren.

Tja, in einem Strafverteidiger steckt ganz offensichtlich kein Potential.

Bedingungswahnsinn

Mein offline-Bibliotheks-Bestands zum anwaltlichen Berufsrecht benötigte wieder einmal ein Update. Statt schon wieder für die Fällung von Bäumen verantwortlich zu sein, damit ich mir dicke Bücher in ein Regal stellen kann, habe ich ein weiteres Datenbank-Modul beim unumgehbaren Platzhirsch Beck-Online bestellt:

Der Bestellvorgang ging flott und ein paar Minuten später hatte ich eine eMail mit der Bestellbestätigung im eMailpostkasten.

Es hätte wirklich ausgereicht, wenn sich Herr Beck für die Bestellung bedankt und mir die Rechnung übermittelt hätte.

Aber in dem in Ehren ergrauten Verlag arbeiten ganz offensichtlich zivil- und vertragsrechtlich hochqualifizierte Rechtsgelehrte.

Diese besondere Spezies von Juristen sehen sich dazu veranlasst, der Welt zu zeigen, dass sie imstande sind, Allgemeine Geschäftbedingen zu formulieren, in denen es für jedes Problem des Universums eine passende Klausel gibt.

Das ganze Paket beinhaltet

  • Bestellbestätigung
  • Bestelldaten
  • Nutzungsvertrag
  • Modulbeschreibungen
  • Widerrufsbelehrung
  • Muster-Widerrufsformular
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beck’sche Online-Portale und E-Mail-Dienste

Insgesamt 21 Seiten (pdf), die ich jetzt durchlesen soll, damit ich sicherstellen kann, welche Waschmaschinen ich mit dem Datenbankzugriffsabonnement (nicht?) eingekauft habe.

Sagt mal: Erwartet irgendein klardenkender Mensch wirklich, dass ich mich von den Beck’schen Zivilunken zum Affen machen lasse und dieses geschwurbelte Zeug durchlese?

Wir leben in einer sonderbaren Welt …

Hinweise außer Betrieb

Als Versandhandelskunde nutze ich gern die Packstation. Das hat auch DHL schon gemerkt. Wohl deswegen bekomme ich den freundlichen Hinweis:

Vielen Dank, dachte ich mir und schaue mal nach, wo genau diese Packstation liegt. Mit dem Standortfinder war das schnell erledigt.

Auch dort bekam ich einen freundlichen Hinweis:

Liebe DHL, das mit den Hinweisen üben wir nochmal. Der Rest klappt aber schon sehr gut. 😉

beA Kündigungsformular

Ich habe das beA-Softwarezertifikat bestellt, um mir die Mitnahme des Kartenlesers auf Dienst- und Urlaubsreisen zu ersparen.

Nachdem ich die Hürden der Installation überwunden habe …

Antwort der Hotline auf meine Reklamation, dass die Installation nicht funktioniert.

… hatte ich noch Fragen zur Abrechnung: Muss ich nun jeden Monat 4,90 € an die BNotK überweisen?

Die Produktdetails äußern sich wie folgt:

Produktdetails des Softwarezertifikats

So richtig eindeutig ist das alles nicht: Soll ich jetzt die Summe aus 12 Monaten zu je 4,90 € jährlich zahlen? Ich frage besser mal nach.

Die Hotline informiert:

Aha, dann ist das jetzt auch geklärt: Eine „Gebühr“ in Höhe von 4,90 € und das Ganze dann „Jährlich“.

Aber da mir die Kündigungsfristen nicht mitgeteilt wurden, habe ich bereits ein paar Tage nach der Installation vorsorglich das offenbar abgeschlossene Abo gekündigt. Per eMail.

Dass ich überhaupt ein Abo abgeschlossen habe, ist mir bis zu der klarstellenden eMail der Hotline nicht gesagt worden und nicht bewusst gewesen (Anmerkung des Strafverteidigers: Ich habe mich an dieser Stelle an die Verteidigungen in den sogenannten Abofallen-Fällen erinnert, in denen der Abo-/Kostenhinweis ähnlich gestaltet war, damit er leicht zu übersehen ist.).

Ein paar Wochen später erreichte mich die Mitteilung des beA-Service der BNotK – die Reaktion auf meine Kündigung.

Das Team der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer übermittelte mir die AGB_Zertifizierungsstelle_beA_September2017 (pdf) und dieses wunderbare Kündigungsformular-beA (pdf):

Ich frage die Hotline jetzt noch, ob ich dieses Formular (auf der Rückseite als „Formular A38“ gekennzeichnet) mit einer eingescannten Unterschrift signieren und dann per eMail oder Fax an die BNotK schicken darf. Oder ob die förmliche Zustellung des mit dokumentenechter Tinte unterzeichneten Originals per Gerichtsvollzieher erforderlich ist.

Die weitere Frage nach der Qualität der bewusstseinserweiternden Substanzen, die die Erfinder dieses Kasperltheaters mutmaßlich zu sich genommen haben, stelle ich schriftlich per beA.

beA-Problem aufgetreten

Ich wollte mal eben das Software-Token für mein beA einrichten. Windows erkennt sofort: Da tritt ein Problem auf.

Diesen Bluescreen habe ich jahrelang nicht mehr gesehen.

Ich freue mich, dass beA mich an erinnert hat, dass es doch noch ernsthafte Systemabstürze gibt.

Überflüssige Berechtigtung

Die Bundesregierung hat mich (aka: alter weißer Mann) zweimal berechtigt und mir (aka: Boomer) dazu entsprechene Scheine ausgestellt:

Nun hatte ich schon vor ein paar Wochen einige von diesen FFP2-Masken gekauft. Seitdem kann ich relativ gefahrlos mein Mittag- und Abendessen einkaufen.

Ich brauche also jetzt keine weiteren Masken mehr; jedenfalls vorläufig. Und wenn die Seuche doch noch länger dauern sollte, dann kann ich mir ja wieder Nachschub in diesem Internetz besorgen.

Den Berechtigungsschein Nr. 1 habe ich bereits abgegeben.

Was mache ich nun mit der Nr. 2? Vorschläge?

Schufuck

Es hat ein paar Wochen gedauert, es waren reichlich Korrespondenz und ein paar harte Worte notwendig – nun endlich hat es funktioniert:

Ich weiß am Ende nicht, wofür die Korrektur gut ist. Eigentlich nur eine nicht mehr vorhandene Kreditkarte.

Aber es ging mir schlicht „ums Prinzip“, diesen Qualitätsdatensammler dazu zu zwingen, seine eigenen Grundsätze (und nebenher die Datensammelgesetze) zu beachten.

Hier, Herr Jan Böhmermann hat sich übrigens auch schon mal zu diesem Vertraue-Mir-Laden geäußert und was von ihm zu halten ist:

 

Update:

Der LTO entglitten?

Der LTO-Newsletter ist meine Lektüre zum Frühstück. Die Presseschau um halb acht liefert mir einen ersten Überblick über die Themen, die die Juristen-Welt beschäftigen. Sie ist Unterhaltung, Fortbildung und auch Anregung für eigene Texte, wie zum Beispiel zu diesem Blogbeitrag.

Hinter dieser Mitteilung vermutete ich einen Aufhänger für einen Beitrag über Verjährungsfristen und den Haftgrund nach § 112 Abs. 3 StPO:

LTO-Newsletter vom 27.01.2021

Ich habe meine Hemmschwelle überwunden und dann auf den Link geklickt, um zu dem zu erwarternden „BILD-Irrsinn“ zu kommen.

Statt mich nun direkt zu dem Artikel vom Brekenkamp und Engelberg zu leiten, schicken mich die Macher des LTO-Newsletter in den tiefen Morast des Boulevards:

BILD-Landingpage am 27.01.2021, 10:24 Uhr

Es wäre nun an mir gewesen, in diesem Unrat nach dem Bericht über die Entscheidung des LG Dortmund zu wühlen. Dafür war mir aber der Caffè zu schade, den ich dann nicht mehr hätte genießen können. Ich habe verärgert abgebrochen.

Statt den Blogbeitrag über die Haftverschonung schreibe ich nun diesen Beitrag, mit dem ich mich direkt an die Journalisten von LTO richte.

Also, liebe Freunde, wenn ihr schon das Organ der Niedertracht zitiert, dann doch bitte gezielt. Erspart Euren (sic!) Lesern das grauselige Erlebnis einer Suche durch diese fürchterlichen Überschriften.

Wünschenswert wäre allerdings, Ihr verzichtet – entsprechend Eures eigenen Anspruchs auf Qualität – vollständig auf Zitate der BILD. Die Gründe dafür sind hinlänglich bekannt: