Das beA und die Arroganz der Funktionäre

Manche Software ist schon für sich genommen schon ein digitalisiertes Ärgernis. Wenn die dafür Verantwortlichen dann selbst nicht wissen, wie man mit ihrem eigenen Digitalmüll umgehen sollte, wird es ungemütlich.

Das Konzept der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für die Entwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) war von Anbeginn nicht geeignet, den Nutzern das Leben und Arbeiten zu erleichtern. Insbesondere Rechtsanwälte, deren Kanzleien bereits über eine funktionierende digitale Infrastruktur verfügten, wurden gezwungen, mit einer Software umzugehen, die schon viele Jahre zuvor als überholte Technik gegolten hätte.

Trotz substantiierter Kritik von allen kompetenten Seiten und aus unterschiedlichen Blickwinkeln hielten diejenigen, die von sich behaupten, Interessenvertreter der Anwaltschaft zu sein, krampfhaft an dem Programm fest. Die Anwälte hatten keine Chance: Sie mussten sich mit der umständlichen und nutzerfeindlichen Software arrangieren.

Zwischenzeitlich haben wohl die meisten Rechtsanwälte Routinen entwickelt, um die klopsige Anwendung irgendwie in den Kanzleialltag zu integrieren.

Strafverteidiger hatten und haben damit weniger Probleme – das beA wird so gut wie nicht genutzt; Strafgerichte und Staatsanwaltschaften können mit dem ganzen elektronischen Teufelszeug scheinbar ohnehin nicht umgehen.

In meiner – volldigitalisierten – Kanzlei sind seit Inbetriebnahme des beA im November 2016 daher keine zehn(!) ernstzunehmende Zusendungen über das Postfach eingegangen, die Tests-Mails und freundlichen kollegialen Grüße einmal ausgenommen.

Für meinen Postausgang werde ich das beA erst dann regelmäßig nutzen, wenn mir bei Nichtnutzung empfindliche Übel angedroht werden. Bis dahin stehen mir wesentlich komfortablere Möglichen für den Versand zur Verfügung.

Derzeit erhalte ich regelmäßig im monatlichen Turnus eine solche Nachricht:

Wenn ich nicht risikieren will, dass ich doch einmal irgendwas Wichtiges ignoriere, bin ich gezwungen, mich in dieses beA umständlich einzuloggen.

Mit viel Zeit und Geld ist es mir gelungen, das Postfach in meine Anwaltssoftware zu integrieren. Damit muss ich wenigstens nicht mehr mit dieser noch viel unerträglicheren „beA Client Security“ über einen Browser arbeiten.

Nach doppelter(!) Eingabe eines sechsstelligen Zahlencodes in den eigens für das beA angeschafften Kartenleser komme ich ins System und erhalte die folgende Information:

Die Kollegin Dr. Tanja Nitschke schickt mir per beA einen Newsletter!

In diesem PDF-Dokument sind dann zwei Links auf die BRAK-Mitteilungen (https://www.brak-mitteilungen.de/flipbook/mitteilungen/) und auf das BRAK Magazin (https://www.brak-mitteilungen.de/flipbook/magazin/), die ich mir dann im Internet ansehen oder herunterladen kann.

Ob ich diese beiden durch Werbung mitfinanzierte Hochglanzzeitungen lese und deren Inhalte zur Kenntnis nehme, ist mir freigestellt. Es besteht auch für die RAK keine Notwendigkeit, den Zugang dieser Veröffentlichung nachweisen zu müssen.

Auf meine Anregung, für diese Informationen – also die beiden Downloadlinks – daher den üblichen Versandweg per eMail zu wählen und das beA nur für vertrauliche und/oder zustellungskritische Dokumente und Zuschriften zu nutzen, reagiert die Schriftleiterin Dr. Nitschke mit der nur Funktionären eigenen sturen Überheblichkeit.

Die Funktionäre der BRAK und das beA, eine unheilige Allianz, mit der sich Rechtsanwälte irgendwie arrangieren müssen.

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